Jetzt: Glorreicher Rosenkranz.
Glorreicher Rosenkranz.

Organspende

"Genauer gesagt besteht die tatsächliche Wahrscheinlichkeit, dass das Leben, dessen Weiterführung man durch Entnahme eines lebenswichtigen Organs unmöglich macht, das einer lebenden Person ist, während doch die dem menschlichen Leben geschuldete Achtung absolut verbietet, es direkt und positiv zu opfern, wäre es auch zum Vorteil eines anderen Menschenwesens, das man aus guten Gründen glaubt, bevorzugen zu dürfen." 
 

Joh.-Paul II. 1989 vor der Akademie der Wissenschaften

Menschliche Spenderorgane sind und bleiben knapp. Allein in Deutschland warten derzeit knapp 10.000 Patienten auf die Chance zu einem solchen Eingriff. Mit 10,9 Spendern pro einer Million Menschen ist die Rate in Deutschland die drittniedrigste in Europa. Mit Ausnahme von Polen und Luxemburg müssen Patientinnen und Patienten nirgendwo anders so lange auf ein lebensrettendes Organ warten. Der kürzlich beschlossene Zusatz zum Transplantationsgesetz sieht vor, dass die Deutschen regelmäßig befragt werden sollen, ob sie zur Organspende bereit wären. Doch was ist der genaue Ablauf, wann tritt ein Hirntot ein, ist die Entnahme ein Eingriff in den Sterbeprozess? Wir versuchen die Debatte aus christlicher Perspektive zu beleuchten. 

Standpunkte

Der ehemalige Leiter der Klinik Prien am Chiemsee, Prof. Christoph von Ritter, erklärt uns die genauen Abläufe bei der Organspende und diskutiert mit uns ethische Fragen rund um die Themen Hirntod und Sterbeprozess. In dieser Sendung geht es uns vor allem darum, Sie umfassend zu informieren, damit Sie eine individuelle und verantwortete Entscheidung zum Thema Organspende treffen können.

Was sagt die Kirche?

"Die Organverpflanzung entspricht dem sittlichen Gesetz, wenn die physischen und psychischen gefahren und Risiken, die der Spender eingeht, dem Nutzen, der beim Empfänger zu erwarten ist, entsprechen. Die Organspende nach dem Tod ist eine edle und verdienstvolle Tat, sie soll als Ausdruck großherziger Solidarität gefördert werden. Sie ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben. Zudem ist es sittlich unzulässig, die Invalidität oder den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen, selbst wenn dadurch der Tod anderer Menschen hinausgezögert würde."

(Hervorheb. durch Redaktion; Quelle: vatican.va)

Ich freue mich Sie, die ehrenamtlichen Mitarbeiter der Italienischen Vereinigung für die freiwillige Organ-, Gewebe und Zellspende (AIDO), zu begrüßen. Sie sind hier versammelt als Vertreter von Tausenden von Menschen, die sich entschlossen haben, die Werte des unentgeltlichen Miteinander-Teilens und Spendens zu bezeugen und zu verbreiten. Ich begrüße alle sehr herzlich und danke Ihrer Präsidentin, Flavia Petrin, für die Worte, mit denen sie diese Begegnung eingeleitet hat.

Die Entwicklungen der Transplantationsmedizin haben es ermöglicht, nach dem Tod und in gewissen Fällen auch zu Lebzeiten (wie zum Beispiel im Fall der Niere) Organe zu spenden, um andere Menschenleben zu retten; um den Gesundheitszustand vieler kranker Menschen, die keine andere Alternative haben, zu bewahren, wiederherzustellen und zu verbessern. Die Organspende antwortet auf eine gesellschaftliche Notwendigkeit, denn trotz der Entwicklung vieler Behandlungsmethoden ist der Bedarf an Organen auch weiterhin groß. Die Bedeutung der Spende für den Spender, für den Empfänger, für die Gesellschaft erschöpft sich jedoch nicht in ihrem "Nutzen", denn es handelt sich um zutiefst menschliche Erfahrungen voll Liebe und Selbstlosigkeit.

Die Spende bedeutet, über sich selbst hinauszublicken, über die individuellen Bedürfnisse hinauszugehen und sich großherzig zu öffnen gegenüber einem größeren Gut. In dieser Perspektive ist die Organspende nicht nur ein Akt der sozialen Verantwortung, sondern auch Ausdruck der universalen Brüderlichkeit, die alle Männer und Frauen miteinander verbindet. In diesem Zusammenhang lehrt der Katechismus der Katholischen Kirche: "Die unentgeltliche Organspende nach dem Tode ist erlaubt und kann verdienstvoll sein" (Nr. 2301). Sie sollte als Akt großherziger Solidarität unterstützt werden. Kraft der dem Menschen innewohnenden Dimension der Beziehung verwirklicht jeder von uns sich selbst auch durch die Teilhabe an der Verwirklichung des Wohles anderer. Jedes Subjekt ist nicht nur ein Gut für sich selbst, sondern für die ganze Gesellschaft; daher hat das Bemühen um die Erlangung des Wohls des Nächsten große Bedeutung.

In der Enzyklika Evangelium vitae hat der heilige Johannes Paul II. uns in Erinnerung gerufen: Unter den Gesten, die dazu beitragen, eine echte Kultur des Lebens zu fördern, "verdient die in ethisch annehmbaren Formen" – das muss betont werden – "durchgeführte Organspende besondere Wertschätzung, um Kranken, die bisweilen jeder Hoffnung beraubt sind, die Möglichkeit der Gesundheit oder sogar des Lebens anzubieten" (Nr. 86). Darum ist es wichtig, die Organspende unentgeltlich zu erhalten, keine Bezahlung dafür zu nehmen. Denn jede Form der Vermarktung des Leibes oder eines Teils von ihm widerspricht der Würde des Menschen. Wenn man Blut oder ein Organ des Leibes spendet, ist es notwendig, die ethische und religiöse Perspektive zu achten.

Für jene, die keinen religiösen Glauben haben, muss die Geste gegenüber den notleidenden Brüdern und Schwestern auf der Grundlage eines Ideals uneigennütziger menschlicher Solidarität durchgeführt werden. Die Gläubigen sind aufgerufen, sie als Opfer für den Herrn zu leben, der sich identifiziert hat mit jenen, die aufgrund von Krankheit, Verkehrs- oder Berufsunfällen leiden. Für die Jünger Jesu ist es schön, die eigenen Organe hinzugeben, innerhalb der gesetzlich und moralisch zugelassenen Grenzen, denn es handelt sich um eine Opfergabe an den leidenden Herrn, der gesagt hat, dass wir das, was wir für einen notleidenden Bruder getan haben, ihm getan haben (vgl. Mt 25,40).

Es ist also wichtig, eine Spendenkultur zu fördern, die durch Information, Sensibilisierung und Ihren beständigen und geschätzten Einsatz diese Hingabe eines Teils des eigenen Leibes ohne unverhältnismäßige Gefahren oder Folgen unterstützt, in der Spende zu Lebzeiten sowie aller Organe nach dem eigenen Tod. Aus unserem Tod und aus unserem Opfer können Leben und Gesundheit anderer entstehen, die krank sind und leiden. So trägt man dazu bei, eine Kultur der Hilfe, der Hingabe, der Hoffnung und des Lebens zu stärken. Angesichts der Bedrohungen des Lebens, denen wir leider täglich zusehen müssen, wie im Fall von Abtreibung und Euthanasie – um nur den Beginn und das Ende des Lebens zu erwähnen –, braucht die Gesellschaft diese konkreten Gesten der Solidarität und der großherzigen Liebe, um verständlich zu machen, dass das Leben etwas Heiliges ist.

Ich ermutige Sie, Ihre Bemühungen fortzusetzen, das Leben durch die wunderbaren Mittel der Organspende zu verteidigen und zu fördern. Ich möchte gern die Worte Jesu in Erinnerung rufen: "Gebt, dann wird auch euch gegeben werden! Ein gutes, volles, gehäuftes, überfließendes Maß" – der Herr spart hier nicht an Adjektiven – "wird man euch in den Schoß legen" (Lk 6,38). Wir werden von Gott unseren Lohn erhalten, der aufrichtigen und konkreten Liebe entsprechend, die wir unserem Nächsten erwiesen haben. Der Herr stütze Sie in Ihren guten Anliegen. Meinerseits begleite ich Sie mit meiner Menschlichkeit und meinem Segen. Danke.

Die Organspende ist eine besondere Form des Zeugnisses der Nächstenliebe. In einer Zeit wie der unseren, die häufig von verschiedenen Formen von Egoismus gekennzeichnet ist, wird es immer dringender zu verstehen, wie entscheidend es für eine richtige Auffassung vom Leben ist, in eine Logik der Unentgeltlichkeit einzutreten. Es gibt in der Tat eine Verantwortung der Liebe und der Barmherzigkeit, die einen verpflichtet, das eigene Leben zu einem Geschenk für die anderen zu machen, wenn man sich wirklich selbst verwirklichen will. Wie Jesus, der Herr, uns gelehrt hat, wird nur derjenige sein Leben retten können, der es hingibt (vgl. Lk 9,24). Während ich alle Anwesenden begrüße, gilt ein besonderer Gruß dem Senator Maurizio Sacconi, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Sozialpolitik. Des weiteren danke ich Erzbischof Rino Fisichella, dem Präsidenten der Päpstlichen Akademie für das Leben, für die an mich gerichteten Worte, mit denen er die tiefe Bedeutung dieser Begegnung deutlich machte und eine Zusammenfassung der Kongreßarbeiten vorlegte. Gemeinsam mit ihm danke ich auch dem Präsidenten der "International Federation of Catholic Medical Associations" und dem Direktor des "Centro Nazionale Trapianti" und unterstreiche dabei voll Anerkennung den Wert der Zusammenarbeit dieser Einrichtungen in einem Bereich wie der Organtransplantation, die, verehrte Damen und Herren, Gegenstand Ihrer Studien- und Diskussionstage gewesen ist.

Die Geschichte der Medizin zeigt klar und deutlich die großen Fortschritte, die erzielt werden konnten, um jedem Menschen, der leidet, ein immer würdigeres Leben zu ermöglichen. Die Gewebe- und Organtransplantationen stellen eine große Errungenschaft der medizinischen Wissenschaft dar und sind sicher für zahlreiche Menschen, die sich in schweren und manchmal extremen klinischen Situationen befinden, ein Zeichen der Hoffnung. Wenn sich unser Blick auf die ganze Welt ausweitet, können wir leicht die vielen und komplexen Fälle erkennen, in denen dank der Technik der Organtransplantation viele Menschen äußerst kritische Phasen überwunden haben und ihnen die Freude zu leben wiedergegeben wurde. Das hätte niemals geschehen können, wenn das Bemühen der Ärzte und die Kompetenz der Forscher nicht auf die Großmut und den Altruismus all derer hätten zählen können, die ihre Organe gespendet haben. Das Problem der Verfügbarkeit von lebenswichtigen Organen für die Transplantation ist leider kein theoretisches, sondern ein in dramatischer Weise praktisches Problem; das zeigt sich in den langen Wartelisten vieler Kranker, deren einzige Überlebenschance mit den geringen Angeboten verbunden ist, die dem tatsächlichen Bedarf nicht genügen.

Es ist vor allem im heutigen Kontext angebracht, wieder über diese Errungenschaft der Wissenschaft nachzudenken, damit es nicht dazu kommt, daß die anwachsende Nachfrage nach Transplantationen die ethischen Prinzipien untergräbt, die ihre Grundlage bilden. Wie ich in meiner ersten Enzyklika gesagt habe, wird der Leib niemals nur als reines Objekt angesehen werden können (vgl. Deus caritas est, 5); andernfalls würde die Logik des Marktes die Oberhand gewinnen. Der Leib jedes Menschen stellt zusammen mit dem Geist, der jedem Einzelnen geschenkt ist, eine untrennbare Einheit dar, in die das Bild Gottes selbst eingeprägt ist. Von dieser Dimension abzusehen führt zu Perspektiven, die nicht in der Lage sind, die Gesamtheit des in jedem Menschen gegenwärtigen Geheimnisses zu erfassen. Es ist daher notwendig, daß die Achtung der Würde des Menschen und der Schutz seiner persönlichen Identität an die erste Stelle gesetzt werden. Im Hinblick auf die Technik der Organtransplantation bedeutet dies, daß eine Organspende nur möglich ist, wenn niemals eine ernsthafte Gefahr für die eigene Gesundheit und die eigene Identität besteht, und immer nur aus einem moralisch gültigen und angemessenen Grund. Etwaige Vorstellungen von einem Handel mit Organen sowie auch die Anwendung diskriminierender oder utilitaristischer Kriterien stünden in derartigem Widerspruch zur Bedeutung, die der Spende zugrunde liegt, daß sie sich von selbst als moralisch unzulässige Handlungen ausschließen. Diesen Mißbräuchen bei den Transplantationen und dem Organhandel, die häufig unschuldige Menschen wie Kinder betreffen, müssen die Wissenschaftler und Ärzte bei der Ablehnung derartiger inakzeptabler Praktiken gemeinsam entgegentreten. Sie müssen daher entschieden als verabscheuungswert verurteilt werden. Das gleiche ethische Prinzip muß festgeschrieben werden, wenn man die Schaffung und Zerstörung menschlicher Embryonen vornehmen will, die für therapeutische Zwecke bestimmt sind. Die bloße Vorstellung, den Embryo als »therapeutisches Material« zu betrachten, widerspricht den kulturellen, zivilen und ethischen Grundlagen, auf die sich die Würde des Menschen stützt.

Es kommt häufig vor, daß die Technik der Organtransplantation durch eine Geste vollkommener Unentgeltlichkeit seitens der Verwandten von Patienten erfolgt, deren Tod festgestellt worden ist. In diesen Fällen ist der informierte Konsens die Vorbedingung der Freiheit, damit die Transplantation das Wesensmerkmal einer Spende hat und nicht als eine erzwungene Handlung oder als ein Akt der Ausnutzung ausgelegt werden kann. Es ist auf jeden Fall notwendig, daran zu erinnern, daß die einzelnen lebenswichtigen Organe ausschließlich "ex cadavere" entnommen werden können, der im übrigen auch seine Würde besitzt, die respektiert werden muß. Die Wissenschaft hat in diesen Jahren weitere Fortschritte bei der Feststellung des Todes des Patienten gemacht. Es ist also gut, daß die erreichten Ergebnisse die Zustimmung der gesamten wissenschaftlichen Gemeinschaft erhalten, um so die Suche nach Lösungen zu begünstigen, die allen Sicherheit geben sollen. In einem Bereich wie diesem darf es nicht den geringsten Verdacht auf Willkür geben, und wo die Gewißheit noch nicht erreicht sein sollte, muß das Prinzip der Vorsicht vorherrschen. Dafür ist es angezeigt, die Forschung und das interdisziplinäre Denken so zu fördern, daß sich die öffentliche Meinung vor die klarste Wahrheit über die anthropologischen, sozialen, ethischen und rechtlichen Implikationen der Transplantationspraxis gestellt sieht. In diesen Fällen muß auf jeden Fall immer die Achtung vor dem Leben des Spenders als Hauptkriterium gelten, so daß die Organentnahme nur im Falle seines tatsächlichen Todes erlaubt ist (vgl. Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche, 476). Der Akt der Liebe, der durch die Spende der eigenen lebenswichtigen Organe zum Ausdruck kommt, bleibt als ein echtes Zeugnis der Nächstenliebe, die über den Tod hinaus zu blicken weiß, damit immer das Leben siegt. Des Wertes dieser Geste sollte sich der Empfänger sehr wohl bewußt sein; er ist der Empfänger einer Spende, die über den therapeutischen Nutzen hinausgeht. Was er noch vor einem Organ empfängt, ist in der Tat ein Zeugnis der Liebe, das eine ebenso großzügige Antwort hervorrufen soll, um auf diese Weise die Kultur des Spendens und der Unentgeltlichkeit zu fördern.

Der Königsweg, der zu befolgen ist, bis die Wissenschaft mögliche neue und fortschrittlichere Therapieformen entdeckt, wird die Bildung und Verbreitung eine Kultur der Solidarität sein müssen, die sich allen öffnet und niemanden ausschließt. Eine Organtransplantationsmedizin, die einer Ethik des Spendens entspricht, erfordert von seiten aller das Bemühen, jede mögliche Anstrengung in der Ausbildung und Information zu unternehmen, um so die Gewissen immer mehr für eine Problematik zu sensibilisieren, die direkt das Leben zahlreicher Personen betrifft. Es wird daher notwendig sein, Vorurteile und Mißverständnisse zu beseitigen, Mißtrauen und Ängste zu zerstreuen, um sie durch Gewißheiten und Garantien zu ersetzen, um so in allen ein immer weiter verbreitetes Bewußtsein des großen Geschenks des Lebens zu ermöglichen.

Mit diesen Gefühlen rufe ich, während ich jedem wünsche, mit der gebührenden Kompetenz und Professionalität weiterhin seine Pflicht zu erfüllen, die Hilfe Gottes auf die Arbeiten des Kongresses herab und erteile allen von Herzen meinen Segen.

1. Mit Freude begrüße ich Sie zu diesem internationalen Kongreß, der Sie hier zu einer Reflexion über das komplexe und schwierige Thema der Organverpflanzung zusammengeführt hat. Ich danke Professor Raffaello Cortesini und Professor Oscar Salvatierra für ihre freundlichen Worte und richte einen ganz besonderen Gruß an die hier anwesenden Vertreter der italienischen Obrigkeit.

Ihnen allen möchte ich für die freundliche Einladung zur Teilnahme an diesem Treffen danken; ganz besonders schätze ich die große Aufmerksamkeit, die Sie der kirchlichen Morallehre widmen. Die Wissenschaft achtend und vor allem die Gebote Gottes beachtend, ist es das alleinige Ziel der Kirche, für das ganzheitliche Wohl des Menschen zu sorgen.

Transplantationen sind ein wesentlicher Fortschritt der Wissenschaft im Dienst am Menschen, und viele von uns verdanken ihr Leben heute einer Organverpflanzung. Mehr und mehr hat sich dieses Verfahren als ein gültiger Weg zur Verwirklichung des primären Ziels der Medizin erwiesen – der Dienst am menschlichen Leben. Daher schrieb ich in meiner Enzyklika Evangelium vitae, daß zur Förderung einer echten Kultur des Lebens "die in ethisch annehmbaren Formen durchgeführte Organspende besondere Wertschätzung verdient, um Kranken, die bisweilen jeder Hoffnung beraubt sind, die Möglichkeit der Gesundheit oder sogar des Lebens anzubieten" (vgl. Nr. 89).

2. Wie immer, wenn es um den Fortschritt der Menschheit geht, weist auch dieser spezielle medizinische Bereich – trotz der Hoffnung auf Gesundheit und Leben, die er vielen von uns bietet – gewisse kritische Aspekte auf, die im Licht eingehender anthropologischer und ethischer Überlegungen untersucht werden müssen.

Grundlegendes Kriterium auch in diesem Bereich der medizinischen Wissenschaft muß die Verteidigung und Förderung des ganzheitlichen Wohls der menschlichen Person sein, im Einklang mit jener einzigartigen Würde, die uns aufgrund unserer menschlichen Natur eigen ist. Folglich ist offensichtlich, daß jeder am Menschen vorgenommene medizinische Eingriff gewissen Einschränkungen unterworfen sein muß: nicht allein den Grenzen der technischen Möglichkeiten, sondern auch den Grenzen, die durch den Respekt für die menschliche Natur selbst in ihrer ganzheitlichen Dimension gegeben sind: »das, was technisch möglich ist, ist nicht auch deshalb schon moralisch annehmbar« (Kongregation für die Glaubenslehre, Donum vitae, Einleitung, 4).

3. Zunächst muß hervorgehoben werden, wie ich bei einer anderen Gelegenheit bemerkte, daß jede Organverpflanzung auf einer Entscheidung von hoher ethischer Bedeutung begründet ist: "die Entscheidung, unentgeltlich einen Teil des eigenen Körpers für die Genesung und das Wohlbefinden eines anderen zur Verfügung zu stellen" (Ansprache an den I. Internationalen Kongreß der Gesellschaft für Organverpflanzung, 20. Juni 1991, Nr. 3; O.R. dt., Nr. 44, 18.10.1991, S. 14). Genau darin besteht die Größe dieser Geste, eine Geste, die eine wahre Tat der Liebe ist. Es geht nicht lediglich darum, sich von etwas zu trennen, das uns gehört, sondern vielmehr geben wir einen Teil von uns selbst, denn "kraft seiner substantiellen Vereinigung mit einer Geistseele kann der menschliche Leib nicht nur als ein Gefüge von Geweben, Organen und Funktionen angesehen […] werden, denn er ist konstitutiver Teil der Person, die sich durch ihn manifestiert und ausdrückt" (Kongregation für die Glaubenslehre, Donum vitae, Einleitung, 3).

Demnach muß jedes Verfahren, das zur Kommerzialisierung menschlicher Organe führt oder sie als Tausch- oder Handelsware betrachtet, als moralisch nicht vertretbar angesehen werden, denn es verletzt die Würde des Menschen, den menschlichen Körper als "Objekt" zu betrachten und zu gebrauchen.

Dieser erste Punkt hat eine unmittelbare Auswirkung von großer ethischer Bedeutung: die Notwendigkeit einer Patientenverfügung. Die menschliche "Authentizität" einer solch entscheidenden Geste erfordert die umgehende Information des einzelnen über die betreffende Verfahrensweise, um ihm die Möglichkeit zu geben, frei und seinem Gewissen entsprechend zuzustimmen oder abzulehnen. Die Einwilligung der Angehörigen hat ihre eigene ethische Gültigkeit, wenn der Spender die Entscheidung nicht selbst treffen kann. Auch Empfänger von Organen sollten natürlich eine solche Einwilligung geben.

4. Anerkennung der einzigartigen Würde der menschlichen Person führt wiederum zu einer weiteren grundlegenden Konsequenz: Lebenswichtige Organe, die nur einmal im menschlichen Körper vorhanden sind, können nur nach dem Tod entfernt werden, d. h. dem Körper eines Menschen entnommen werden, der eindeutig tot ist. Diese Voraussetzung ist zweifellos selbstverständlich, denn jede andere Handlungsweise würde die durch die Entnahme der Organe verursachte absichtliche Tötung des Spenders bedeuten. Die sich hieraus ergebende Problematik gehört zu den am meisten diskutierten Fragen der modernen Bioethik und führt zu ernsthafter Besorgnis unter den Menschen. Gemeint ist das Problem der eindeutigen Feststellung des Todes. Wann kann ein Mensch mit absoluter Sicherheit als tot angesehen werden?

In dieser Hinsicht hilft die Berücksichtigung, daß der Tod eines Menschen ein einzigartiges Ereignis ist, das in der vollkommenen Auflösung dieser Einheit und dieses integrierten Ganzen besteht, die das personale Selbst ausmacht. Er resultiert aus der Trennung des geistigen Lebensprinzips (oder Seele) von der leiblichen Wirklichkeit der Person. Der in dieser ursprünglichen Bedeutung verstandene Tod der menschlichen Person ist ein Ereignis, das durch keine wissenschaftliche Technik oder empirische Methode unmittelbar identifiziert werden kann.

Dennoch zeigt die menschliche Erfahrung, daß der Tod unweigerlich von bestimmten biologischen Kennzeichen begleitet ist, welche die medizinische Wissenschaft mit stets größerer Präzision zu erkennen gelernt hat. In diesem Sinn sollte das in der heutigen Medizin angewandte Kriterium zur Feststellung des Todes nicht als die technisch-wissenschaftliche Bestimmung der genauen Todeszeit verstanden werden, sondern als eine wissenschaftlich zuverlässige Methode zur Identifizierung jener biologischen Anzeichen, die den Tod der menschlichen Person eindeutig beweisen.

5. Es ist bekannt, daß gewisse wissenschaftliche Methoden zur Feststellung des Todes eine Zeit lang dem sog. "neurologischen" Kriterium größeres Gewicht beigemessen haben als der traditionellen auf Herz- und Lungentätigkeit basierenden Diagnose. Hier geht es speziell darum, die vollkommene und unwiderrufliche Einstellung jeglicher Hirntätigkeit (im Großhirn, im Kleinhirn und im Hirnstamm) nach von der internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft eindeutig festgelegten Parametern zu bestimmen. Das erachtet man schließlich als Beweis für den definitiven Verlust der integrativen Fähigkeit des individuellen Organismus.

Im Hinblick auf die heute zur Feststellung des Todes gebräuchlichen Parameter – Anzeichen von Hirntätigkeit oder das traditionellere Kriterium der Herz-Lungenaktivität – enthält sich die Kirche jeder technischen Entscheidung. Sie beschränkt sich auf die durch das Evangelium vorgegebene Pflicht, die medizinischen Daten und die christliche Lehre von der Einheit der Person gegenüberzustellen, Ähnlichkeiten und mögliche Konflikte hervorzuheben, die die Achtung der menschlichen Würde gefährden könnten.

Hier kann darauf hingewiesen werden, daß das heute angewandte Kriterium zur Feststellung des Todes, nämlich das völlige und endgültige Aussetzen jeder Hirntätigkeit, nicht im Gegensatz zu den wesentlichen Elementen einer vernunftgemäßen Anthropologie steht, wenn es exakt Anwendung findet. Daher kann der für die Feststellung des Todes verantwortliche Arzt dieses Kriterium in jedem Einzelfall als Grundlage benutzen, um jenen Gewißheitsgrad in der ethischen Beurteilung zu erlangen, den die Morallehre als "moralische Gewißheit" bezeichnet. Diese moralische Gewißheit gilt als notwendige und ausreichende Grundlage für eine aus ethischer Sicht korrekte Handlungsweise. Nur wenn diese Gewißheit besteht und die Einwilligungserklärung (Patientenverfügung) des Spenders oder seines rechtmäßigen Vertreters bereits vorliegt, ist es moralisch vertretbar, die technischen Maßnahmen zum Entnehmen von zur Transplantation bestimmten Organen einzuleiten.

6. Eine weitere Frage großer ethischer Bedeutung ist die Zuteilung gespendeter Organe durch Wartelisten und eine dem Dringlichkeitsgrad entsprechende Einstufung. Trotz aller Bemühungen zur Förderung von Organspenden kann den derzeitigen Anforderungen im medizinischen Bereich in vielen Ländern keineswegs entsprochen werden. Daher besteht die Notwendigkeit, Wartelisten für Transplantationen anzulegen, die von klaren und wohldurchdachten Kriterien ausgehen.

Aus moralischer Sicht erfordert ein einleuchtendes Rechtsprinzip, daß die Zuteilung gespendeter Organe in keiner Weise weder »diskriminierend« (beispielsweise im Hinblick auf Alter, Geschlecht, Rasse, Religion, soziale Stellung) noch "utilitaristisch" (von Leistungsfähigkeit oder gesellschaftlichem Nutzen abhängig) sein sollte. Ausschlaggebend bei der Einstufung der Organempfänger sollten vielmehr immunologische und klinische Faktoren sein. Jedes andere Kriterium würde sich als völlig willkürlich und subjektiv erweisen und jenen Wert mißachten, der jeder menschlichen Person eigen und von allen äußeren Umständen unabhängig ist.

7. Der abschließende Punkt befaßt sich mit einer möglichen Alternativlösung des Problems, menschliche Organe für Transplantationen zu beschaffen; gemeint sind "Xenotransplantationen", d. h. Transplantationen, für die Organe verschiedener Tierarten verwendet werden, ein Verfahren, das sich allerdings noch weitgehend im experimentellen Stadium befindet.

Ich habe nicht die Absicht, die mit dieser Form von Eingriff verbundenen Probleme im Detail zu untersuchen. Lediglich möchte ich daran erinnern, daß bereits 1956 Papst Pius XII. die Frage ihrer Legitimität erörterte. Er kommentierte die damals angekündigte wissenschaftliche Möglichkeit, Tierhornhäute auf den Menschen zu übertragen. Seine Antwort ist auch für uns heute noch maßgeblich: im Prinzip, erklärte er, sind Xenotransplantationen zulässig, wenn das verpflanzte Organ die Integrität der psychologischen oder genetischen Identität des Empfängers nicht beeinträchtigt; ferner muß nachweislich die biologische Möglichkeit bestehen, daß die Transplantation erfolgreich verlaufen und der Organempfänger keiner übermäßigen Gefahr ausgesetzt sein wird (vgl. Ansprache vom 14. Mai 1956).

8. Abschließend möchte ich meiner Hoffnung Ausdruck geben, daß durch die Arbeit zahlreicher hochherziger und fachlich gebildeter Menschen die wissenschaftliche und technologische Forschung auf dem Gebiet der Transplantationen auch weiterhin Fortschritte macht und zur Erprobung neuer Therapien übergeht, die Organverpflanzungen möglicherweise ersetzen können, wie die neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der Prothetik zu versprechen scheinen. Auf jeden Fall müssen alle Behandlungsmethoden vermieden werden, die die Würde und den Wert der menschlichen Person mißachten. Insbesondere denke ich hier an Klonierungsversuche im menschlichen Bereich zur Beschaffung von Organen für Transplantationen; diese Verfahren sind, sofern sie die Manipulation und Zerstörung menschlicher Embryonen einschließen, moralisch untragbar, auch wenn ihr angestrebtes Ziel an sich positiv ist. Die Wissenschaft selbst weist auf andere Formen therapeutischer Eingriffsmöglichkeiten hin, die Klonierung oder die Verwendung embryonaler Zellen ausschließen und vielmehr erwachsenen Menschen entnommene Stammzellen einsetzen. Diese Richtung muß die wissenschaftliche Forschung einschlagen, wenn sie die Würde jedes einzelnen menschlichen Wesens – auch im embryonalen Entwicklungsstadium – respektieren will.

Bei der Erörterung dieser verschiedenen Fragen ist der Beitrag von Philosophen und Theologen von wesentlicher Bedeutung. Ihre eingehende und kompetente Reflexion über die mit Transplantationen verbundenen Probleme kann bei der Bestimmung jener Kriterien helfen, anhand derer wir entscheiden können, welche Arten von Transplantationen moralisch vertretbar sind und unter welchen Bedingungen, insbesondere im Hinblick auf die Wahrung der personalen Identität jedes einzelnen Menschen.

Voll Zuversicht bestärke ich die Verantwortlichen für Gesellschaft, Politik, Erziehungs- und Bildungswesen, sich auch weiterhin für die Förderung einer wahren von Hochherzigkeit und Solidarität gekennzeichneten Kultur einzusetzen. Die Herzen der Menschen, vor allem junger Menschen, müssen wahrhaft und zutiefst offen sein für die Notwendigkeit brüderlicher Liebe, eine Liebe, die in der Entscheidung Organspender zu werden Ausdruck finden kann.

Möge der Herr jeden von Ihnen bei der Arbeit unterstützen und im Dienst für wahren menschlichen Fortschritt lenken. Diesen Wunsch begleite ich mit meinem Segen.

1. Es ist für mich immer eine Freude, den Männern und Frauen der Wissenschaft und Kultur zu begegnen, die sich unter Führung der päpstlichen Akademie der Wissenschaften zum Austausch ihrer Gedanken und Erfahrungen über Themen versammeln, die für den Fortschritt der Kenntnisse und die Entwicklung der Völker von höchstem Interesse sind. Gern empfange ich Sie daher heute am Ende Ihrer Tagung über schwere Probleme, die die Bestimmung des Augenblicks des Todes mit sich bringt, ein Thema, das die Akademie seit 1985, als sie darüber eine Studienwoche veranstaltete, im Rahmen eines Forschungsprojektes weiterführen wollte. Dass bei der Organisation dieser Tagung die Kongregation für die Glaubenslehre mitgewirkt hat, ist ebenfalls ein Grund zur Zufriedenheit. Es zeigt die Wichtigkeit, die der Hl. Stuhl dem behandelten Thema beimißt. Das Wirken der Kirche in der Welt und das Einwirken auf sie zieht, um möglichst fruchtbar zu werden, großen Vorteil aus einer ständig fortschreitenden und immer tieferen Kenntnis des Menschen, der Situationen, in die er hineingestellt ist und der Fragen, die er sich stellt. Gewiss besteht die spezifische Rolle der Kirche nicht in einer Förderung des Fortschritts der Erkenntnis streng wissenschaftlicher Art, aber sie kann auch nicht die Probleme verkennen oder missachten, die eng mit ihrer Sendung verbunden sind, die Botschaft des Evangeliums im Denken und in der Kultur unserer Zeit zur Geltung zu bringen (vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et spes, Nr. 1-3).

Das gilt besonders dann, wenn es um die Bestimmung der Normen geht, die das menschliche Handeln regeln müssen, und dies betrifft die konkrete irdische Wirklichkeit. Daher müssen die das menschliche Verhalten inspirierenden Werte diese Wirklichkeit mit ihren Möglichkeiten und Grenzen berücksichtigen. Die Kirche muss, um ihrer Aufgabe der Gewissensbildung zu entsprechen und jene nicht zu enttäuschen, die von ihr Licht erwarten, gut über diese Wirklichkeit informiert sein, die ein unermessliches Feld für neue Entdeckungen und neue wissenschaftliche und technische Leistungen darstellt, obwohl damit auch waghalsige und zuweilen störende Erscheinungen verbunden sind, die oft die Gewissen verwirren.

2. Das bewahrheitet sich ganz besonders dann, wenn diese Wirklichkeit das menschliche Leben selbst in seinem zeitlichen Beginn und Ende ist. Dieses Leben verlangt in seiner geistig-körperlichen Einheit unsere Achtung (vgl. Gaudium et spes, Nr. 14,27), und weder Einzelmenschen noch die Gesellschaft dürfen es angreifen, welchen Vorteil auch immer das haben könnte.

Der Wert des Lebens liegt in dem, was bei Menschen Geist ist, aber sein Leib empfängt vom geistigen Prinzip - das ihm innewohnt und ihn zu dem macht, was er ist (Konzil von Wien, Konstitution Fidei catholicae, DS 902) - eine hervorragende Würde, ja gleichsam einen Abglanz des Absoluten. Der Leib ist Leib einer Person, eines für höhere Werte offenen Wesens, das fähig ist, sich in der Erkenntnis und Liebe Gottes zu vollenden (vgl. Gaudium et spes, Nr. 12, 15).

Weil nach unserer Auffassung jedes Einzelwesen eine lebendige Einheit ist und der menschliche Leib nicht einfach als Werkzeug oder Habe gelten darf, vielmehr am Wert des Einzelwesens als menschliches Wesen teilhat, ergibt sich, dass der menschliche Leib in keiner Weise so behandelt werden darf, als wäre er eine Sache, über die man nach eigenem Gutdünken verfügt (vgl. Gaudium et spes, Nr. 14).

3. Man darf aus dem menschlichen Leib kein bloßes Objekt machen oder ein Mittel für Experimente, wobei lediglich die Normen der wissenschaftlichen Forschung und der technischen Möglichkeiten gelten. Wie interessant oder sogar nützlich bestimmte Arten von Experimenten anscheinend auch sein könnten, die der heutige Stand der Technik möglich macht, so gibt doch jeder, der wirklich Sinn für die Werte und die Würde des Menschen hat, spontan zu, dass man diese scheinbar vielversprechende Forschungsrichtung aufgeben muss, wenn damit eine Erniedrigung des Menschen verbunden ist oder sein irdisches Dasein bewusst unterbrochen wird. Das Gut, das man zu gewinnen glaubte, würde sich am Ende als illusorisch erweisen (Gaudium et spes, Nr. 27; 51). Damit wird den Forschern und Wissenschaftlern eine Art Entsagung auferlegt, und es kann fast unvernünftig erscheinen zuzugeben, eine in sich mögliche und vielversprechende Erfahrung könne durch moralische Imperative verboten sein, zumal wenn man fast sicher ist, dass andere, die sich weniger durch ethische Imperative gebunden fühlen, diese Forschung durchführen werden. Aber gilt das nicht bei jedem moralischen Gebot? Und werden jene, die ihm treu bleiben, nicht oft als naiv betrachtet und als solche behandelt?

Die Schwierigkeit ist hier sogar noch größer, denn ein im Namen der Achtung vor dem Leben ausgesprochenes Verbot scheint mit anderen wichtigen Werten in Konflikt zu geraten: es geht nicht nur um die Werte der wissenschaftlichen Erkenntnis, sondern auch um andere, die das wirkliche Wohl der Menschheit betreffen, wie die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen und Gesundheit, die Erleichterung oder Heilung von Krankheit und Leiden. Hier liegen die Probleme, die Sie untersuchen. Wie soll man die Achtung vor dem Leben, die jedes Handeln verbietet, das den Tod herbeiführen oder beschleunigen kann, mit dem möglichen Guten in Übereinstimmung bringen, das sich für die Menschheit aus der Entnahme von Organen für die Verpflanzung in einen Kranken ergibt, der diese braucht, wenn man berücksichtigt, dass der Erfolg des Eingriffs von der Schnelligkeit abhängt, mit der die Organe dem Spender nach seinem Tod entnommen werden?

4. In welchem Augenblick erfolgt das, was wir den Tod nennen? Hier liegt der Kern des Problems. Vor allem: Was ist eigentlich der Tod?

Wie Sie wissen und wie Ihre Diskussionen gezeigt haben, ist es nicht leicht, zu einer Definition des Todes zu kommen, die von allen verstanden und geteilt wird. Der Tod kann Auflösung, Verfall und Bruch bedeuten (vgl. Salvifici doloris, Nr. 15; Gaudium et spes, Nr. 18). Er erfolgt, wenn das geistige Prinzip, das die Einheit des Individuums sichert, seine Funktionen für den Organismus und in ihm nicht mehr erfüllen kann, und seine sich selbst überlassenen Elemente sich auflösen.

Gewiss betrifft diese Zerstörung nicht das Ganze des Menschenwesens. Der christliche Glaube - und nicht nur er - betont die Weiterexistenz des geistigen Prinzips des Menschen über den Tod hinaus. Für jene aber, die diesen Glauben nicht teilen, hat dieses Jenseits keine klare Gestalt oder Umrisse, und alle empfinden Angst vor einem Bruch, der derart brutal unserem Leben- und Sein- Wollen widerspricht. Im Unterschied zum Tier weiß der Mensch, dass er sterben muss, und er empfindet das als einen Angriff auf seine Würde. Obwohl er aufgrund seiner fleischlichen Existenz sterblich ist, versteht er zugleich, dass er nicht sollte sterben müssen, weil er eine Offenheit und ein Sehnen nach dem Ewigen in sich trägt.

Warum gibt es den Tod? Welchen Sinn hat er? Der christliche Glaube betont ein geheimnisvolles Band zwischen dem Tod und der moralischen Unordnung, der Sünde. Zugleich aber erfüllt der Glaube den Tod im Ausblick auf die Auferstehung mit einem positiven Sinn. Er zeigt uns, wie das Wort Gottes unsere sterbliche Natur annimmt und sein Leben als Opfer für uns Sünder am Kreuze hingibt. Der Tod ist also weder eine einfache physische Folgeerscheinung noch eine bloße Strafe. Er wird zur Hingabe seiner selbst aus Liebe. Im auferstandenen Christus sehen wir den Tod endgültig besiegt: "Der Tod hat keine Macht mehr über ihn" (Röm 6,9). Auch der Christ hofft zuversichtlich, dass er seine personale Ganzheit in verklärtem und in Christus endgültig in Besitz genommenem Zustand (vgl. 1 Kor 15,22) wiedergewinnen wird.

Das ist der Tod, aus der Sicht des Glaubens betrachtet: er ist weniger das Ende des Lebens als vielmehr der Eintritt in ein neues Leben ohne Ende. Wenn wir in Freiheit auf die Liebe, die Gott uns anbietet, antworten, werden wir im Tod neu geboren in Freude und im Licht und erleben einen neuen Geburtstag.

Diese Hoffnung verhindert freilich nicht, dass der Tod, wenigstens nach der normalen Erfahrung unseres Bewusstseins, ein schmerzhafter Bruch ist. Der Augenblick dieses Bruches ist nicht direkt erfaßbar, und das Problem liegt in der Feststellung seiner Zeichen. Wieviele und wie komplexe Fragen stellen sich hier! Ihre Mitteilungen und Diskussionen haben das unterstrichen und kostbare Elemente zu einer Lösung beigetragen.

5. Das Problem des Augenblicks des Todes hat auf praktischer Ebene schwerwiegende Folgen, und dieser Aspekt ist auch für die Kirche von großem Interesse. Es scheint sich nämlich ein tragisches Dilemma zu ergeben. Auf der einen Seite ist es dringend notwendig, Ersatzorgane für Kranke zu finden, die ohne diese sterben würden oder zumindest nicht geheilt werden könnten. Mit anderen Worten: Man kann sich vorstellen, dass ein Kranker, um einem sicheren und unmittelbar drohnenden Tod zu entgehen, das Organ eines anderen Kranken nötig hätte, vielleicht das seines Nachbarn im Hospital, an dessen Tod aber noch Zweifel bestehen. Es ergibt sich daher bei diesem Vorgang die Gefahr, ein menschliches Leben auszulöschen und endgültig die psychosomatische Einheit einer Person zu zerbrechen. Genauer gesagt besteht die tatsächliche Wahrscheinlichkeit, dass das Leben, dessen Weiterführung man durch Entnahme eines lebenswichtigen Organs unmöglich macht, das einer lebenden Person ist, während doch die dem menschlichen Leben geschuldete Achtung absolut verbietet, es direkt und positiv zu opfern, wäre es auch zum Vorteil eines anderen Menschenwesens, das man aus guten Gründen glaubt bevorzugen zu dürfen.

Auch die Anwendung der sichersten Grundsätze ist nicht immer leicht, weil der Kontrast zwischen entgegenstehenden Forderungen unsere unvollkommene Sicht und folglich die Erfassung absoluter Werte, die weder von unserer Auffassung noch von unserem Empfinden abhängen, verdunkelt.

6. Unter diesen Umständen gilt es eine doppelte Pflicht zu erfüllen. Die Wissenschaftler, die Forscher und die Gelehrten müssen ihre Forschungen und Studien weiterführen, um den genauen Augenblick und das unabweisbare Zeichen des Todes so genau wie möglich festzustellen. Denn steht er einmal fest, so verschwindet der offensichtliche Konflikt zwischen der Pflicht, das Leben einer Person zu achten, und der anderen Pflicht, sich für das Leben einer anderen Person einzusetzen und es eventuell sogar zu retten. Man wäre imstande, den Augenblick zu kennen, bis zu dem das, was bis eben dahin untersagt war, nämlich die Entnahme eines Organs für die Transplantation, nunmehr völlig und mit besten Erfolgsaussichten erlaubt wäre.

Die Moralisten, Philosophen und Theologen aber müssen für neue Probleme oder für neue Aspekte von immer gegebenen Problemen im Licht der neuen Gegebenheiten entsprechende Lösungen finden. Sie müssen Situationen prüfen, die früher undenkbar waren, und die daher auch niemals abgeschätzt wurden. Sie haben mit andern Worten die Tugend der Klugheit im Sinn der Tradition anzuwenden. Sie setzt moralische Redlichkeit und Treue zum Guten voraus. Mit Hilfe dieser Tugend kann man die jeweilige Wichtigkeit aller Faktoren und Werte, die im Spiele sind, bestimmen. Sie bewahrt uns vor leichtfertigen Lösungen oder solchen, die zur Lösung eines schwierigen Falles unter der Hand falsche Prinzipien einführen. So kann der Beitrag der neuen Gegebenheiten die moralische Reflexion fördern und verfeinern, so wie anderseits die moralischen Forderungen, die den Wissenschaftlern manchmal als Einschränkung ihrer Freiheit erscheinen, ihnen Ansporn zur Weiterführung fruchtbarer Forschungen bieten können, wie es ja auch oft der Fall gewesen ist.

Wissenschaftliche Forschung und moralische Reflexion müssen im Geist der Zusammenarbeit Hand in Hand gehen. Wir dürfen nie die hohe Würde der menschlichen Person aus den Augen verlieren, deren Wohl sowohl die Forschung als auch die Reflexion zu dienen haben und in der der Gläubige nichts weniger als das Bild Gottes selbst erkennt (vgl. Gen 1,28-29; Gaudium et spes, Nr. 12).

Meine Damen und Herren, möge der Geist der Wahrheit Ihnen bei Ihren schwierigen, aber notwendigen und sehr wertvollen Arbeiten zur Seite stehen. Ich danke Ihnen für Ihre Zusammenarbeit mit der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften, die einen interdisziplinären Dialog und breiten Austausch von Informationen auf dem Gebiet menschlicher Bemühungen fördern möchte, mit denen zahlreiche Entscheidungen moralischer Ordnung und Verantwortlichkeiten von entscheidender Bedeutung für das Wohlergehen der Menschheitsfamilie verbunden sind. Möge Gott Ihnen in Fülle seinen Segen schenken!

 

Ansprache im Original

"Für den Christen steht auch die Frage der Organspende im Horizont des Glaubens an Gott als den Schöpfer, Erlöser und Vollender des Lebens. Der christliche Glaube besteht im dankbaren Bekenntnis, dass Gott uns das Leben geschenkt hat, vor allem aber auch in der vertrauenden Gewissheit, dass wir Menschen durch keine Macht der Welt, auch nicht durch den Tod, von der Liebe Gottes getrennt werden können, die in Jesus Christus offenbar geworden ist (vgl. Röm 8,38 f.). Diese Gewissheit, in allen Situa-tionen des Lebens von Gott unverlierbar gehalten zu sein, drückt sich in der Hoffnung aus, dass Gott uns Menschen nicht im Tod lassen, sondern zur ewigen Gemeinschaft mit sich auferwecken wird.
Für die Haltung gegenüber der Transplantationsmedizin ergibt sich daraus zunächst, dass die Organspende eine Möglichkeit darstellen kann, wie jemand das empfangene Geschenk des Lebens und die erfahrene Zuwendung Gottes anderen weiterschenken kann. Organspende ist für den Christen eine Erscheinungsform der Nächstenliebe, die auch im eigenen Tod noch Lebensmöglichkeiten für einen Mitmenschen eröffnet. Als nicht selbstverständliche Tat freier Nächstenliebe kann eine solche Handlung allerdings nicht als generelle Pflicht erwartet oder gar durch moralischen Druck erzwungen werden.
Christen, die sich aus altruistischen Motiven hierzu entscheiden, müssen auch vom Glauben an die leibliche Auferweckung her keine Vorbehalte gegenüber der Organspende haben. Der Glaube an die leibliche Auferstehung beinhaltet nicht den unveränderten Fortbestand unseres irdischen Leibes, sondern dessen Verwandlung (vgl. dazu 1 Kor 15,52; Phil 3,21). Deshalb hängt auch die Erwartung der Auferweckung der Toten und des ewigen Lebens nicht an der Unversehrtheit des Leichnams. Vielmehr vertraut der Glaube darauf, dass Gott uns aus dem Tod zu neuem Leben erweckt. Trotz möglicher gefühlsmäßiger Vorbehalte muss deshalb der Glaube an die leibliche Auferweckung kein Grund sein, Organspende generell abzulehnen.
Aus dem Vertrauen, in allen Situationen des Lebens, auch im Sterben, von Gott gehalten zu sein, kann auf der anderen Seite aber auch für denjenigen, der auf ein Organ wartet, die Bereit-schaft erwachsen, die Endlichkeit des Lebens anzunehmen. Die christliche Botschaft kann auch für denjenigen, der kein Spender-organ bekommen kann und vergeblich wartet, eine Hilfe sein, nicht daran zu verzweifeln, sondern seine Hoffnung auf das von Gott geschenkte ewige Leben zu richten."

Das gesamte Schreiben "Hirntod und Organspende" der DBK gibt es hier zum Download.

radio horeb lebt allein durch Ihre Unterstützung