Jetzt: Adelheid Nicklaser - Francisco und der Engel Teil 3
Adelheid Nicklaser - Francisco und der Engel Teil 3

Impfen: Ihre Fragen - unsere Antworten

Die Weltgesundheitsorganisation WHO warnt zwar vor Impfskepsis, doch muss die Frage erlaubt sein: Wo kommen die Impfstoffe her und wie wurden sie produziert? Ist das Impfen nach zwei Jahren Pandemie sinnvoll und wenn ja, warum? Welche neuen Erkenntnisse gibt es? Was sagt die Kirche zu dieser Thematik? 
"Ihre Fragen - unsere Antworten", recherchiert und zusammengetragen von unserer Redaktion:

Warum Impfen?

Wir dokumentieren nachfolgend die Argumente der wichtigsten Organisationen und Handelnden in der Pandemie, mit denen sie die Menschen von der Notwendigkeit einer Impfung zu überzeugen wussten.
Der Artikel ist entnommen aus dem Heft: "LebensFORUM Spezial 2022, Zeitschrift der Aktion Leben für Alle (ALfA e.V.), erhältlich zum Einzelpreis von 5 € bei der AlfA in Augsburg 

LebensForum - Die Aktion Lebensrecht für Alle (alfa-ev.de)

»Impfstoffe retten jedes Jahr Millionen von Menschenleben. Impfstoffe wirken, indem sie die natürlichen Abwehrkräfte des Körpers – das Immunsystem – trainieren und darauf vorbereiten, die Viren und Bakterien, auf die sie abzielen, zu erkennen und abzuwehren. Wenn der Körper nach der Impfung später diesen krankheitserregenden Keimen ausgesetzt wird, ist der Körper sofort bereit, sie zu zerstören und Krankheiten vorzubeugen. Es gibt mehrere sichere und wirksame Impfstoffe, die verhindern, dass Menschen an COVID-19 schwer erkranken oder sterben. Die Impfung könnte Ihr Leben retten. Die Covid-19 Impfstoffe stellen einen starken Schutz gegen einen schweren oder gar tödlichen Verlauf sowie gegen eine Hospitalisierung auf Grund der Infektion mit dem Coronavirus dar.«
Quelle: https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/covid-19-vaccines/advice

»Die COVID-19-Impfung ist der sicherste Weg, um einen Schutz vor COVID-19 aufzubauen: Der Krankheitsverlauf von COVID-19 variiert hinsichtlich Symptomatik und Schwere: es können asymptomatische, symptomarme oder schwere Infektionen mit Pneumonie und weiteren Organbeteiligungen auftreten, die zum Lungen- und Multiorganversagen bis zum Tod führen können. Die Wirksamkeit der Impfstoffe gegen die Delta-Variante ist mittlerweile gut untersucht: In Bezug auf die Verhinderung schwerer COVID-19-Erkrankungen (z. B. Hospitalisierung) liegt sie bei 90 %, in Bezug auf die Verhinderung symptomatischer SARS-CoV-2-Infektionen bei 75 %. Die Wahrscheinlichkeit schwer zu erkranken ist bei Geimpften im Vergleich zu Ungeimpften um 90 % geringer, d. h.: Wenn in einer Gegend mit vielen aktiven COVID-19-Fällen etwa 20 Fälle je 1000 Personen auftreten, dann würden in dieser Gegend 20 von 1000 ungeimpften Personen an COVID-19 schwer erkranken, aber nur etwa 2 von 1000 geimpften Personen.«
Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVIDImpfen/gesamt

»Es besteht auch in den kommenden Monaten eine enge und lineare Beziehung zwischen der SARS-CoV-2-Inzidenz und der Intensivbettenbelegung. Bereits ab Inzidenzen von 200/100.000 ist wieder eine erhebliche Belastung der Intensivstationen mit mehr als 3000 COVID-19-Patienten zu erwarten, sofern die Impfquote nicht noch deutlich gesteigert wird. Wenige Prozentpunkte in der Impfquote haben eine erhebliche Auswirkung auf die potenzielle Intensivbelegung im Herbst, sodass Bemühungen um die Steigerung der Impfakzeptanz in den kommenden Wochen im Vordergrund stehen sollten. Bei einem 70 %igen Impfschutz sind bei einer gegebenen Inzidenz 30 % der Geimpften zwar potenziell infektiös, aber sicher geschützt vor der Intensivaufnahme. Bei 85 %igem Impfschutz sind nur 15 % der Geimpften potenziell infektiös, aber vor Intensivaufnahme sicher geschützt. Bei einer gegebenen Inzidenz bedeutet dies, dass bei einem 85 %igen Impfschutz der Geimpften zum gegebenen Infektionsgeschehen/Inzidenz mehr Ungeimpfte beitragen. Gleichzeitig tragen die Ungeimpften aufgrund ihres höheren Risikos, schwer zu erkranken, zu einer Zunahme der Intensivbettenbelegung bei.«
Quelle: https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/s00063-021-00862-9.pdf

»Fälschlicherweise nehmen viele Menschen an, dass bei hohem Antikörperspiegel nach der Grundimmunisierung gegen COVID-19 oder einer SARS-CoV-2-Infektion keine (Auffrisch-)Impfung verabreicht werden sollte. Das ist jedoch nicht korrekt. Es ist nicht bekannt, ab welchem Wert von einem ausreichenden Schutz vor der Erkrankung ausgegangen werden kann. Es ist daher auch nicht empfohlen vor der Verabreichung der (Auffrisch-)Impfung mittels serologischer Antikörpertestung zu prüfen, ob weiterhin ein Schutz vor Covid-19 besteht. Sicherheitsbedenken für eine (Auffrisch-)Impung bei noch bestehender Immunität gibt es nicht.«
Quelle: https://www.stiko-web-app.de

»Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) und das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) fordern … weiterhin alle EUBürger auf, sich vollständig impfen zu lassen und die jüngsten Empfehlungen zur Auffrischimpfung einzuhalten. EMA und ECDC betonen erneut die Notwendigkeit sicherzustellen, dass so viele Menschen wie möglich vollständig gegen COVID-19 geimpft sind. Es besteht die dringende Notwendigkeit, Immunitätslücken in der erwachsenen Bevölkerung zu schließen und eine wirksame und gerechte Absicherung in allen Ländern und Regionen Europas sicherzustellen.«
Quelle: EMA-Empfehlungen vom 07.12.2021

»UK ONS-Report (Bericht der offiziellen Statistikseite der britischen Regierung, Anm. d.Red.) zu #LongCovid zeigt, wie weit verbreitet LongCovid ist. Fast 1. Mio Betroffene erfasst. Obwohl es niemand gerne hört: auch 0,2% der 12-16 Jährigen sind betroffen. Wenn wir Kindern keine Impfung anbieten kann dies im Herbst ein Problem werden. Zur Klarstellung: das sind 0,2% der Kinder in dieser Altersgruppe. Der Anteil der Covid erkrankten Kinder ist viel höher und wird vom ONS in Studien auf 7% geschätzt. In Deutschland wird die Zahl als viel geringer eingeschätzt. Es gibt aber bei uns keine repräsentative Studie.«
Quelle: https://www.facebook.com/Karl.Lauterbach.spd/

Sieben Argumente gegen eine gesetzliche Impfpflicht

Der Artikel ist entnommen aus dem Heft: "LebensFORUM Spezial 2022, Zeitschrift der Aktion Leben für Alle (ALfA e.V.), erhältlich zum Einzelpreis von 5 € bei der AlfA in Augsburg

 LebensForum - Die Aktion Lebensrecht für Alle (alfa-ev.de)

Die Spaltung überwinden: sieben wissenschaftliche Argumente gegen eine gesetzliche Impfpflicht und für einen offenen Diskurs
Nachfolgend dokumentieren wir ungekürzt und im Wortlaut eine Erklärung, die die Erstunterzeichner beim Deutschen Bundestag eingereicht haben. Darin vertreten die Autoren die Ansicht, dass grundlegende Fragen zu den neuen Impfstoffen bislang nicht hinreichend geklärt seien. Dazu gehörten insbesondere Dauer und Stärke des Impfschutzes sowie Art, Häufigkeit und Stärke der Nebenwirkungen. Daher könnten Entscheidungen für oder gegen eine COVID-19-Impfung nur individuell getroffen werden. 

Die Corona-Pandemie forderte während der letzten zwei Jahre einen hohen menschlichen Tribut und große Anstrengungen auf allen Feldern des gesellschaftlichen Lebens. In rascher Folge wurden immer neue Verordnungen und Gesetze erlassen, die von weiten Teilen der Bevölkerung verantwortungsvoll mitgetragen wurden. In den vergangenen Monaten wurde der politische Weg zunehmend auf eine zumeist als alternativlos betrachtete Durchimpfung der gesamten Bevölkerung ausgerichtet. Dieser gipfelt derzeit in der Diskussion, eine gesetzliche Impfpflicht allgemein wie gruppenspezifisch einzuführen. Die schon bestehenden Sanktionen gegen »Ungeimpfte« (und also auch solche, deren Impfzertifikat abgelaufen ist) sollen damit noch stärker ausgeweitet werden. Eine Beschlussfassung über eine gesetzliche Impfpflicht ist verfrüht. Denn grundlegende Fragen zu den neuen Impfstoffen sind nicht hinreichend geklärt und in der Forschung umstritten. Dazu gehören insbesondere Dauer und Stärke des Impfschutzes sowie Art, Häufigkeit und Stärke der Nebenwirkungen. Auf kontroversen Forschungsfragen sollte kein derartiges Gesetz begründet werden. Die Unterzeichnenden vertreten deswegen die Position, dass eine allgemeine oder gruppenspezifische Impfpflicht gegen SARS-CoV2 in der gegenwärtigen Lage aufgrund von medizinischen, juristischen, philosophischen und dabei auch ethischen und religiösen Argumenten nicht vertretbar ist. Deswegen muss eine Entscheidung für oder gegen die COVID19-Impfung individuell getroffen werden. Die Begründung unserer Position ist in sieben Argumenten zusammengefasst. Sie stehen im Einklang mit Positionen von Tausenden von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern etwa in Österreich, der Schweiz, Italien, Frankreich, Skandinavien, Großbritannien und den Vereinigten Staaten.

Quelle: "LebensFORUM Spezial 2022, Zeitschrift der Aktion Leben für Alle (ALfA e.V.)

 

 

Ein Ziel der allgemeinen Impfpflicht besteht darin, eine gegen SARS-CoV2 immunisierte Bevölkerung zu schaffen. Wir halten es für fragwürdig, dass dieses Ziel tatsächlich mit den verfügbaren, in der EU nach wie vor bedingt zugelassenen Impfstoffen erreicht werden kann.
1.) Die Immunisierung durch die derzeitigen Impfstoffe ist wesentlich schwächer und kürzer anhaltend als erwartet und versprochen. Ein Selbstschutz besteht allenfalls vor schweren Verläufen und das nur für wenige Monate.
2.) Diese Impfstoffe erzeugen keine ›sterile‹ Immunität. Trotz Impfung sind Infektionen und die Weitergabe von Viren zu jedem Zeitpunkt möglich. Ausmaße und Dauer des Fremdschutzes sind unbekannt.
3.) Neue Virusvarianten umgehen den Impfschutz immer erfolgreicher. Die Entwicklung und Verimpfung eines an neue Virusvarianten angepassten Impfstoffes wird nach gegenwärtigem Stand länger dauern als das durchschnittliche Zeitintervall des Auftretens erfolgreicherer Varianten. Folglich kann durch diese reaktive Impfstoffanpassung keine gleichmäßig immunisierte Bevölkerung erzeugt werden.
4.) Die evolutionäre Logik der Virusmutation besteht darin, dass von den neuen Varianten diejenigen am erfolgreichsten sein werden, die den Schutz der vorhandenen Impfstoffe am besten umgehen. Eine vollständige Durchimpfung der Bevölkerung – mit einer Impfung, die keine sterile Immunität erzeugt – kann den Selektionsdruck auf das Virus erhöhen und daher sogar kontraproduktiv sein.

Seit Beginn der Impfkampagne hat keine systematische Erforschung – auch des langfristigen – Risikopotentials der neuartigen Impfstoffe stattgefunden. Für die genbasierten COVID19-Impfstoffe fällt besonders ins Gewicht, dass die Impfstoffe und ihre Wirkungsweisen grundsätzlich neu und nicht in Langzeitstudien erforscht sind. Impfschäden könnten in anderer Weise auftreten, als die Erfahrung mit den konventionellen Impfstoffen erwarten lässt.
1.) Bereits die vom Paul-Ehrlich-Institut erfassten Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen durch COVID19- Impfung sind auch im Verhältnis zu Meldungen zu anderen Impfstoffen besorgniserregend. Eine systematische Erforschung von Nebenwirkungen und Risikofaktoren der Impfungen ist deswegen dringend geboten.
2.) Darüber hinaus zeigt die aktuelle Forschung Warnsignale für ein erhebliches Risikopotential dieser Impfstoffe auf: a) Im Jahr 2021 und insbesondere in den letzten Monaten entstand eine deutlich zunehmende Übersterblichkeit, die Parallelen zur Verimpfung aufweist: Steigt die Anzahl derImpfungen, steigt auch die Übersterblichkeit, sinkt die Anzahl der Impfungen, sinkt auch die Übersterblichkeit. Dieses Muster findet sich in verschiedenen Ländern und konnte womöglich ein Hinweis auf bisher übersehene dramatische Nebenwirkungen sein (Anlage 1). b) Die ungewöhnlich starke Zunahme an kardiovaskulären und neurologischen Erkrankungen seit Beginn der Impfkampagne zeigt ebenfalls Parallelen zu den Impfkurven auf (Anlage 2, s. Download). c) Es gibt Hinweise darauf, dass die im Blut nachweisbaren Indikatoren für das Infarktrisiko nach der Impfung erheblich ansteigen. d) Die Wirkung der Spikeproteine auf den menschlichen Zellstoffwechsel ist weitgehend unverstanden. Es gibt ernstzunehmende Hinweise darauf, dass sie Ursache unerwünschter Nebenwirkungen sein können. e) Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass diese Nebenwirkungen individuell und von den bisher bekannten Mustern abweichend ausfallen können. f) Aktuelle Erkenntnisse zur Omikron- Variante deuten an, dass gegen eine frühere Variante geimpfte Personen dieser neuen Variante gegenüber anfälliger sind als nichtgeimpfte Personen.

Die Impfpflicht sieht voraussichtlich fortgesetzte Auffrischungsimpfungen vor, da der Impfschutz rasch abnimmt und neue Virusvarianten entstehen. Die Mehrfachimpfung (mehr als zwei) ist ein laufendes Experiment an der Bevölkerung zu kumulierenden Impfrisiken. Denn: 1.) Bei den Zulassungsstudien der Hersteller wurden dazu bisher keine Daten erhoben. 2.) Auch im Zusammenhang mit den derzeit laufenden Boosterkampagnen wurden noch kaum umfassende Analysen zur Sicherheit des Vorgehens veröffentlicht.
 

Die Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG ist Basis des Grundgesetzes: Der Mensch ist als selbstzweckhaftes Wesen Grund und Ziel des Rechts. Er darf durch staatliche Maßnahmen niemals nur als bloßes Mittel zu einem (sei es auch gemeinwohlfördernden) Zweck behandelt werden. Die Würde des einzelnen Subjekts ist keiner Abwägung gegen andere Grundrechte zugänglich, sie gilt vielmehr absolut. Eine Impfpflicht griffe in den durch die Garantie der Menschenwürde verbürgten Schutz des Selbstbestimmungsrechts im Hinblick auf medizinische Eingriffe in die körperlich-geistige Integrität und in die durch Art. 2 Abs. 2 GG geschützte körperliche Integrität des Betroffenen ein. Möglich ist ferner eine Beeinträchtigung der Glaubens- und Gewissensfreiheit gemäß Art. 4 GG.
1.) In Hinblick auf den Eingriff in Art. 2 Abs. 2 GG ist die Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht der Fragwürdigkeit des Zwecks wegen und mangels Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit zu bezweifeln. a) Unklar ist insofern schon die Wahl eines legitimen Zwecks. In Betracht kommen vor allem: Herdenimmunität, Unterbrechung von Infektionsketten, Vermeidung von Todesfällen und schweren Verläufen (und damit verbunden die Entlastung des Gesundheitssystems), Beendigung der Pandemie. b) Die Geeignetheit einer allgemeinen Impfpflicht ist jedenfalls im Hinblick auf die ersten beiden unter a) genannten Zwecke klar zu verneinen. Im Hinblick auf die Vermeidung schwerer Verläufe ist darauf hinzuweisen, dass die bedingt zugelassenen Impfstoffe schon nach sehr kurzer Zeit (3 bis 6 Monate) ihre Wirkung verlieren und insofern jedenfalls keine dauerhafte Eignung besitzen. Ferner kann ihre Wirksamkeit für neue Virusmutationen nicht vorausgesetzt werden (vgl. 1. Argument unter 3.). Ungeeignet ist eine allgemeine Impfpflicht aus denselben Gründen auch für die Beendigung der Pandemie. c) Die Erforderlichkeit wäre nur zu bejahen, wenn es zur Erreichung der Ziele keine milderen Mittel gäbe, die gleich geeignet wären. Da schon die Geeignetheit fraglich ist, sind Überlegungen dazu allenfalls hypothetisch: Solche Überlegungen beträfen zum Beispiel den Schutz der vulnerablen Gruppen, die Verbesserung des Gesundheitswesens oder die (falls möglich) zeitnahe Anpassung der Impfstoffe. In der Ausgestaltung der allgemeinen Impfpflicht wären zudem weniger einschneidende Varianten zu erwägen: etwa eine weite Ausnahmeregelung für medizinische Indikationen auch bei bestehenden medizinischen Unsicherheiten (Autoimmunerkrankungen, Dispositionen für Impfschäden – frühere Allergien oder Schädigungen bei Impfungen, bekannte Herzerkrankungen, etc.), die eine indi-viduelle Arzt-Patientenabwägung ermöglichen. d) Angemessenheit im engeren Sinne setzt voraus, dass bei der Abwägung der beeinträchtigten und der geschützten Interessen ein klares Überwiegen für den durch die Impfpflicht intendierten Schutz der Allgemeinheit vorliegt. Das ist hier nicht der Fall. Denn die Gefährdungsrelation zwischen dem Risiko eines schweren Verlaufs oder Tods durch COVID und dem Risiko schwerer bzw. tödlicher Nebenwirkungen durch die Impfung fällt für große Personengruppen zuungunsten der Impfung aus. Das Risiko von jüngeren Erwachsenen ist nach Aussagen ernstzunehmender Wissenschaftler/innen im Fall der Impfung höher. Dazu kommt ein nachweislich erhebliches und in seinen Ausmaßen noch nicht ausreichend bekanntes Risikopotential der neuartigen und nur bedingt zugelassenen Impfstoffe (vgl. 2. Argument). Das bedeutet, dass ernstzunehmende Risiken für die Gesundheit des Einzelnen abgewogen werden müssen mit einem unklaren gesamtgesellschaftlichen Nutzen.
2.) Eine bußgeldbewehrte Impfpflicht kollidiert mit Art. 1 GG. Dieser schützt den Menschen davor, verdinglicht – als bloßes Objekt – behandelt zu werden. Er würde durch die Impfpflicht gezwungen, einen irreversiblen Eingriff in seinen Körper durch eine bisher nur bedingt zugelassene medizinische Behandlung, also einen noch nicht hinreichend erforschten medizinischen Behandlungskomplex zu dulden. Dies geschehe auch allein um der anderen Gesellschaftsmitglieder willen bzw. zum Zwecke der gesamtgesellschaftlichen Pandemiebekämpfung oder – je nach Zielvorgabe – der Aufrechterhaltung der medizinischen Behandlungsressourcen. Inwiefern diese Zwecke durch eine Impfpflicht tatsächlich erreicht werden können, ist unklar. Verfassungsrechtlich klar ist indes, dass die Verzweckung des Einzelnen selbst dann unzulässig ist, wenn durch sie das Wohl und sogar das Leben vieler anderer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geschützt werden kann. Der ungeimpfte Mensch in seiner schieren Existenz würde durch eine allgemeine Impfpflicht
illegalisiert und mittels Sanktionsandrohung kriminalisiert.
3.) Im Hinblick auf Art. 4 GG ist zu bedenken, dass es der einzelnen Person im Bereich ihrer Glaubensund Gewissensfreiheit freisteht, medizinische Eingriffe aus weltanschaulichen oder religiösen Gründen abzulehnen.

Die allgemeine Impfpflicht wird unter anderem damit begründet, die Krankenhäuser und insbesondere die Intensivstationen zu entlasten. In diesem Zusammenhang zeigen sich ebenfalls viele offene Fragen.
1.) So liegen selbst nach fast zwei Jahren Pandemie keine gesicherten Erkenntnisse dazu vor, welcher Anteil der gemeldeten COVID19-Patienten in Krankenhäusern wegen einer COVID19-Erkrankung behandelt wird und welcher Anteil aus anderer Ursache im Krankenhaus ist.
2.) Zu Impfstatus, Altersverteilung und Vorhandensein von Vorerkrankungen der tatsächlichen COVID19-Patienten liegen keine ausreichenden statistischen Informationen vor.
3.) Krankenhäuser unterliegen bei der Bereitstellung von Behandlungskapazitäten zu COVID-19 wirtschaftlichen Zwängen und politischen Anreizen. Anhaltende Debatten um die tendenziell sinkende Zahl von als »betreibbar« gemeldeten Betten unter sich verändernden Rahmenbedingungen führen zur Frage: Kann eine Entlastung dieses Systems nicht eher durch eine angemessene und transparente administrative und finanzielle Unterstützung erreicht werden?

Die einseitige Propagierung der Impfpflicht setzt die bereits in den letzten zwei Jahren geübte Vernachlässigung anderer wirksamer Maßnahmen gegen die Pandemie fort, wie die fehlende Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte und Ärzte, den Erhalt bzw. die Wiederaufstockung der Intensivbettenkapazität sowie die Entwicklung und Anwendung von Therapien und Medikamenten.

Die Impfpflicht beruht auf der Annahme, die Gesellschaft könne damit in die Normalität zurückkehren. Das Gegenteil ist der Fall: Die Gesellschaft wird tiefer gespalten. Bürgerinnen und Bürger, die sich aus medizinischen, weltanschaulichen, religiösen oder anderen Gründen bewusst gegen eine Impfung entscheiden, werden ausgegrenzt, möglicherweise sogar strafrechtlich verfolgt. Der öffentliche Diskurs schafft künstliche Welten, in denen kritische Stimmen kaum zu vernehmen sind. Auch die Sprache selbst wird in die Rolle einer Erfüllungsgehilfin kontroverser politischer Ziele gedrängt. Vereinfachende Definitionen (»Geimpfte« – »Ungeimpfte«) befördern die Polarisierung in unserer Gesellschaft; euphemistische Kürzel wie »2-G« verschleiern, dass eine (große) Minderheit systematisch, öffentlich und rigide vom gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt wird. Durch die wachsende Politisierung kommt es auch in der akademischen Forschung fächerübergreifend zu einer ideologisierenden Vereinheitlichung als »die Wissenschaft«. Dieses stellt eine Missachtung des pluralen, freien Diskurses zum dringend notwendigen Erkenntnisgewinn zu Nutzen und Risiken der Impfung dar. Das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger in den Staat könnte durch eine Verstärkung dieses Kurses grundlegend erschüttert werden. Die daraus entstehenden Konflikte ziehen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Mitleidenschaft. Die vorgebrachten sieben Argumente sollen Fragen aufwerfen, deren Klärung Vorbedingung für eine Entscheidungsfindung bezüglich einer Impfpflicht gegen Covid-19 sein sollte. Die Argumente richten sich jeweils nicht gegen eine bestimmte inhaltliche Position. Sie sind vielmehr Argumente dafür, dass es in der gegenwärtigen Situation darauf ankommt, in der Wissenschaft eine gemeinsame Fragehaltung zu entwickeln, die es erlaubt, eine im Moment nicht vorhandene solide Grundlage zu gewinnen, um mit Blick auf alle Dimensionen der Krise gesundheitliche und seelische Not miteinander zu lindern. Wir bitten darum, aus diesem Geiste der Freiheit der Wissenschaft und der Würde des Menschen heraus gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, die gegenwärtige Lage mit ihrem vielfachen Leid sowie der Spaltung unserer Gesellschaft zu überwinden und ihre Narben dauerhaft zu heilen.

Erstunterzeichnende:
Prof. Dr. Jessica Agarwal
Prof. Dr. Thomas Aigner
Prof. Dr. Ralf Alleweldt
Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos
Prof. Kerstin Behnke
Prof. Dr. Ralf B. Bergmann
Prof. Dr. Madelaine Böhme
Prof. Dr. Andreas Brenner (CH)
Prof. Dr. Klaus Buchenau
Dr. phil. Matthias Burchardt
Prof. Dr. med. Paul Cullen
Prof. Dr. Viktoria Däschlein-Gessner
Assoc.-Prof. Dr. theol. Jan Dochhorn
Prof. Dr. Ole Döring
Prof. Dr. Gerald Dyker
Jun.-Prof. Dr. Alexandra Eberhardt
Dr. Alexander Erdmann
Prof. Dr. Michael Esfeld (CH)
Dr. Matthias Fechner
Prof. Dr. Marc Forster, RA (CH)
Dr. med. Johann Frahm
Prof. Dr. Ursula Frost
Prof. Dr. Katrin Gierhake
Prof. Dr. Frank Göttmann
Prof. Dr. Ulrike Guérot
Prof. Dr. Lothar Harzheim
Prof. Dr. med. habil. Karl Hecht
Prof. Dr. Saskia Hekker
Prof. Dr. med. Sven Hildebrandt
Prof. Dr. Detlef Hiller
Prof. em. Dr. med. Dr. phil.
Georg Hörmann
Prof. Dr. Stefan Homburg
Dr. Agnes Imhof
Dr. René Kegelmann
Prof. Dr. Martin Kirschner
Dr. Sandra Kostner
Prof. Dr. Boris Kotchoubey
Prof. Dr. Christof Kuhbandner
PD Dr. Axel Bernd Kunze
Prof. Dr. Salvatore Lavecchia
Dr. Christian Lehmann
Dr. h.c. theol. Christian Lehnert
PD Dr. phil. Stefan Luft
Prof. Dr. Jörg Matysik
Dr. Christian Mézes
Prof. Dr. Klaus Morawetz
Prof. Dr. Gerd Morgenthaler
Prof. Dr. Ralph und Dagmar L. Neuhäuser
Dr. Henning Nörenberg
Prof. Dr. Gabriele Peters
Dr. med. Steffen Rabe
Prof. Dr. Konrad Reif
Prof. Dr. Markus Riedenauer
Prof. em. Dr. Stephan Rist (CH)
Prof. Dr. Günter Roth
Prof. Dr. Steffen Roth
Dr. med. Christian Schellenberg
Prof. Dr. Andreas Schnepf
Prof. Dr. Wolfram Schüffel
Prof. Prof. Dr. med. Klaus-Martin Schulte,
FRCS, FRACS
Dr. Jens Schwachtje
Prof. Dr. Harald Schwaetzer
Prof. Dr. Michael Schwartz
Prof. Dr. Henrieke Stahl
Prof. Dr. Christian Stangl
Prof. Dr. Anke Steppuhn
Prof. Dr. Wolfgang Stölzle (CH)
Prof. Dr. Lutz Stührenberg
Prof. Dr. Med. Henrik Ullrich
Prof. Dr. Tobias Unruh
Dr. med. Hans-Jürgen Vogel
Prof. Dr. Christin Werner
Dr. Christine Wehrstedt
Dr. Jan Christoph Wehrstedt
Prof. Dr. Martin Winkler (CH)
Prof. Dr. Christina Zenk

Was sagt die katholische Kirche?

Auch wenn die Kirche zum Pandemiegeschehen sich selbst nicht mit lehramtlicher Kompetenz äußern kann, weil dies Sache der Fachwissenschaftler ist, so sind aber doch ethische Implikationen damit verbunden wie der Schutz des eigenen Lebens und der anderer Personen. In diesem Sinn sind die Stellungnahmen von Papst Franziskus und der deutschen Bischöfe bei der Entscheidung, ob man sich impfen lassen will, entsprechend zu berücksichtigen, auch wenn es sich in formaler Hinsicht nicht um eine direkte Äußerung des Lehramts zu doktrinären Fragen des Glaubens handelt.

In einer Ansprache am 10. Januar 2022 vor den im Vatikan akkreditierten Botschaftern äußerte der Heilige Vater unter anderem:

[Es ist] wichtig, dass die Bemühungen, die Bevölkerung so weit wie möglich zu immunisieren, fortgesetzt werden können. […] Gesundheitsfürsorge ist eine moralische Verpflichtung.

(Quelle: Video der Ansprache, Catholic News Service; eigene Übersetzung)

Verschiedene Medienkanäle berichteten auf dieser Basis, der Papst habe die Impfung als moralische Verpflichtung bezeichnet (z. B. der Bayerische Rundfunk).

 

In einem Video, das in Zusammenarbeit mit AdNow im Rahmen einer Impfkampagne entstand, äußerte sich Papst Franziskus wiefolgt zur Impfung gegen COVID-19:

Dank Gottes Gnade und der Arbeit vieler haben wir jetzt Impfstoffe, die uns vor COVID-19 schützen. Sie bringen Hoffnung, die Pandemie zu beenden, aber nur, wenn sie allen zur Verfügung stehen und wir zusammenarbeiten.

[Beiträge anderer Personen]

Die von den jeweiligen Behörden zugelassenen Impfstoffe zu bekommen, ist ein Akt der Liebe. Und den meisten Menschen zu helfen, dies zu tun, ist ein Akt der Liebe. Liebe zu sich selbst, Liebe zu unseren Familien und Freunden und Liebe zu allen Völkern. Liebe ist auch sozial und politisch. Es gibt soziale Liebe und politische Liebe, sie ist universell, immer überfließend mit kleinen individuellen Gesten, die Gesellschaften verändern und verbessern können. Die Impfung ist eine einfache, aber tiefgreifende Art, sich umeinander zu kümmern, insbesondere um die Schwächsten. Ich bete zu Gott, dass jeder von uns seine eigene kleine Geste der Liebe tun kann. Egal wie klein, Liebe ist immer groß. Kleine Gesten für eine bessere Zukunft. Gott segne euch. Danke schön.

(Quelle: Video von Vatican News English; eigene Übersetzung)

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz, der heute (22. November 2021) in Würzburg zusammengekommen ist, erklärt angesichts der vierten Welle der Corona-Pandemie:

„In diesen Tagen erleben wir in nahezu unaufhaltsamer Dramatik das Fortschreiten der vierten Welle der Corona-Pandemie. Die Inzidenzzahlen, Neuinfektionen und Todesfälle erreichen erschreckende Ausmaße.

Mit Nachdruck rufen wir die Katholikinnen und Katholiken und alle Menschen unseres Landes dazu auf, sich impfen zu lassen, soweit dies möglich ist. Impfen ist in dieser Pandemie eine Verpflichtung aus Gerechtigkeit, Solidarität und Nächstenliebe. Aus ethischer Sicht ist es eine moralische Pflicht. Wir müssen uns und andere schützen. Die Impfung ist dazu das wirksamste Mittel. Gleichzeitig appellieren wir an alle, die nötigen Hygienemaßnahmen einzuhalten. Wir alle wünschen uns die Freiheiten im alltäglichen Leben wie in den Zeiten vor Corona zurück. Dazu müssen wir uns aber gemeinsam – und zwar jede und jeder in diesem Land – einsetzen. Denn wir sehen: Durch die Impfung werden Leben gerettet und weniger schwere Krankheitsverläufe erreicht.

Wir machen uns den Appell von Papst Franziskus zu eigen, der am Weltgesundheitstag betont hat: ‚Wir alle sind aufgerufen, die Pandemie zu bekämpfen. In diesem Kampf stellen die Impfstoffe ein wesentliches Instrument dar. Dank Gott und der Arbeit vieler haben wir jetzt Impfstoffe, um uns vor Covid-19 zu schützen.‘

Wir fügen hinzu: Nutzen wir diese Chance! Bitte lassen Sie sich impfen!“

(Quelle: dbk.de)

Corona-Impfstoff "moralisch akzeptabel"

Als "moralisch akzeptabel" hat die vatikanische Glaubenskongregation die Corona-Impfstoffe bezeichnet. In einer Erklärung vom 17. Dezember 2020 zerstreut das führende Vatikanministerium ausdrücklich ethische Bedenken der Patienten, sich Impfstoffe injizieren zu lassen, bei deren Entwicklung und Produktion Zelllinien von in den 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts abgetriebenen Föten zum Einsatz kamen.
Stefan von Kempis hat sich die Erklärung genauer angeschaut

Die Ärzte für das Leben haben die Corona-Impfstoffe in Deutschland aus ethischer Sicht betrachtet: Der Verein "Ärzte für das Leben e.V." ist nicht gegen eine Corona-Impfung, die einen wichtigen Schritt zur Eindämmung der Pandemie darstellen kann. Sie sehen es jedoch als ihre Aufgabe an, auf die ethische Problematik der in Deutschland zugelassenen beziehungsweise kurz vor der Zulassung stehenden Impfstoffe hinzuweisen.
Die Einschätzung der Ärzte für das Leben vom 24. März 2021 als PDF

Die britische Arzneimittelbehörde hatte Pfizer und Biontech eine Notfallzulassung für deren Corona-Impfstoff erteilt. Großbritannien ist damit das erste Land überhaupt, das dem Impfstoff eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat. Hierzulande sind viele Menschen nach wie vor skeptisch, was die schnelle Zulassung des Impfstoffes angeht. Impfen ja oder nein? Auf der einen Seite steht das Risiko über mögliche Nebenwirkungen, die jetzt noch nicht absehbar sind; auf der anderen Seite steht das Wohl der Gemeinschaft im Zuge einer möglichen Eindämmung des Virus. Hinzu kommt noch die Frage nach der ethischen Vertretbarkeit. Der Impfstoff der Firma AstraZeneca, der in Europa kurz vor der Zulassung steht. Er wurde mit Hilfe der HEK293-Zelllinie hergestellt, die in den 70-er Jahren aus den Nieren eines abgetriebenen Kindes gewonnen wurde.
Sabine Böhler hat sich am 4. Dezember 2020 aus diesem Anlass erneut mit dem Vorsitzenden der Ärzte für das Leben, Prof. Dr. Paul Cullen, unterhalten, um Ihnen eine Entscheidungshilfe mit auf den Weg zu geben.

Das Interview mit Prof. Dr. Paul Cullen zum Nachlesen

Diese rasche Zulassung hat mich nicht überrascht. Großbritannien hat ein anderes Zulassungsverfahren als Europa. Ich rechne damit, dass es nicht sehr lange dauern wird, bis es weitere Zulassungen in Europa und USA und dann weltweit gibt, nicht nur für diesen Impfstoff, sondern auch für andere weit entwickelte Impfstoff-Kandidaten. Das wird also kein Einzelfall bleiben.

Es sind rund 200 Impfstoffe in der Entwicklung, drei sind kurz vor einer Zulassung: Das sind Pfizer/BioNTech, das Konsortium Oxford Zeneca und Moderna aus den USA.

Das wissen wir noch nicht. Es gibt zwei Arten, wie das Immunsystem gegen einen Erreger vorgeht. Das eine ist die sogenannte humorale Immunität, bei der das Immunsystem Antikörper im Blut macht, Eiweißmoleküle, die sich an den Virus binden und den Erreger zerstören. Das zweite ist die zellvermittelte Immunität, die über Killerzellen im Immunsystem läuft, welche infizierte Zellen im Körper zerstören.

Was Corona angeht, so wissen wir nicht genau, ob die Antikörper-Immunität oder die zellvermittelte Immunität im Vordergrund steht oder ob es eine Kombination ist. Davon hängt ab, wie lange die Immunität anhält.
Die Impfstoffe, die jetzt in der Entwicklung sind, regen eine Antikörperbildung an. Aber nach einer natürlichen Infektion mit Covid-19 fällt der Spiegel an Antikörpern im Blut rasch wieder ab. Wir wissen nicht, ob dadurch nach drei Monaten die Immunität erlischt oder ob sie von Dauer ist.

Auch das kann man im Moment nicht beantworten. Normalerweise trägt man keine Viren in sich, wenn man immun ist, aber wir wissen noch nicht, ob das auch bei Covid-19 der Fall ist.

Ob ein Mensch nach einer Impfung nie wieder Träger des Corona-Virus sein kann ist unklar. Deshalb würde es mich nicht wundern, wenn man auch nach einer Impfung die Maßnahmen nicht lockert.

Kanzlerin Merkel hat auf einer Pressekonferenz im Mai 2020 angeregt, dass letztlich alle Menschen geimpft werden sollten. Es gibt verschiedene Vorstellungen: Zum einen die einer flächendeckenden Impfung der gesamten Bevölkerung, zum anderen nur die Impfung von Risikogruppen wie bei der Grippeimpfung. Wir wissen bei Covid-19, dass junge Menschen meist nicht schwer erkranken. Bei einem Impfstoff geht es um eine Abwägung von Nutzen und Risiko. Man müsste auch überlegen, ob das Risiko eines neuen und sehr schnell geprüften Impfstoffes höher ist als das Risiko der Infektion.

Ältere Menschen, dort sind die Risikofaktoren Diabetes Melitus, Übergewicht, Störung des Immunsystems, auch bei jüngeren Menschen, beispielsweise mit Immunsuppression nach einer Organtransplantation.
Bei in Heimen lebenden älteren Menschen mit Vorerkrankungen waren die Ansteckung und die Sterblichkeit am größten.

Der Hauptkritikpunkt ist der, dass die Phase 3 der Testung, die normalerweise Jahre dauert, stark verkürzt wurde auf wenige Monate. Man sagt zwar, man habe bessere Analysemethoden, aber für zwei Nebenwirkungsgruppen ist eine lange Beobachtungsphase bei einer großen Anzahl von Menschen nötig, das sind die seltenen Nebenwirkungen. Man muss eine lange Zeit viele Menschen beobachten, um seltene, aber schwerwiegende Nebenwirkungen zu entdecken, und wenn man zu kurz beobachtet, dann können seltene und schwerwiegende Nebenwirkungen nicht erfasst werden. Außerdem gibt es Nebenwirkungen, die erst einige Zeit nach der Impfung auftreten, vielleicht nach einem Jahr oder länger.

Wenn man erst ein paar Monate beobachtet hat, wird man diese spät auftretenden Nebenwirkungen nicht entdecken. Außerdem wurde das mRNA-Prinzip bislang bei Menschen nie zugelassen. mRNA heißt Messenger-Ribonukleinsäure.
Die DNA im Zellkern ist der genetische Code des Menschen, er ist in jeder Zelle vorhanden. Aber jede Zelle ist anders, eine Leberzelle ist anders als eine Hautzelle, und das kommt daher, dass sozusagen unterschiedliche Regionen dieses Buches gelesen werden, sagen wir sehr vereinfacht, für die Haut steht die Anleitung auf S. 4 und für die Leber auf S. 903.
Dieses Ablesen erfolgt über mRNA, die von der Zelle gebildet und ausgelesen wird und verschiedene Eiweißmoleküle bildet, welche die Bausteine der Zelle sind.

Das Covid-19 Virus ist ein mRNA-Virus. Es besteht aus mRNA in einer Hülle und wird dann in den Körper injiziert. Man stellt sich vor, dass diese eingespritzte mRNA in unsere Zellen wandert und wird dann ausgelesen, als ob sie aus dem eigenen Zellkern gekommen wäre. Die Zelle bildet dann zum Beispiel statt Muskelzellen Virusbausteine, die an die Zelloberfläche gebracht werden. Die Vorstellung ist, dass unser Körper diese Virusbausteine als fremd erkennt und eine Immunreaktion dagegen ausgelöst wird. Wenn später ein Virus auftaucht, erkennt es unser Körper und zerstört das Virus. Solche neuen Wirkprinzipien waren in der Vergangenheit unter anderem mit Autoimmunreaktionen verbunden, das heißt, die Antwort unseres Immunsystems hat sich nicht nur gegen die Bausteine des Virus gerichtet, sondern auch gegen Bausteine des eigenen Körpers. Und gerade, weil dieses Wirkprinzip neu ist, wäre es besonders nötig gewesen, in der Phase 3 der Studie gerade besonders sorgfältig auf solche Nebenwirkungen zu achten. Es hat sie bisher nicht gegeben, soweit wir wissen, aber weil die Beobachtungszeit sehr kurz ist, wissen wir nicht, ob es solche Reaktionen, die länger zu ihrer Entwicklung brauchen, geben kann.

Der Wirkmechanismus dieses Impfstoffes ist also folgender: Antikörper aktivieren das Immunsystem. Wir überlisten Zellen unseres eigenen Körpers und bringen sie dazu, Virusbestandteile anstatt Zellenbestandteile zu machen. Diese Virusbestandteile werden dann vom Immunsystem erkannt und wir hoffen, dass die Immunantwort auch später klappt, wenn der Mensch sich mit dem Virus infiziert. Es kann funktionieren, dass Antikörper gebildet werden. Wir wissen aber nicht, ob dieses völlig neue Impfprinzip Nebenwirkungen hat, weil eine solcher Impfstoff beim Menschen nie zugelassen wurde und weil die Beobachtungszeit sehr kurz ist.

Das halte ich für so gut wie ausgeschlossen. Bei einem DNA-Impfstoff, der auch in der Entwicklung ist, wäre das eher wahrscheinlich, aber man hat das in den Studien bisher nicht beobachtet. Die Idee, dass unsere eigene Erbsubstanz durch die mRNA des Impfstoffes verändert wird, halte ich für so gut wie ausgeschlossen, und dass diese Veränderungen unserer Erbsubstanz weitergegeben werden an unsere Kinder, halte ich für ausgeschlossen.

Der Moderna-Impfstoff ist auch ein mRNA-Impfstoff, also von der Wirkungsweise und den Problemen so wie der BioNTech/Pfizer-Impfstoff. Der Impfstoff von AstraZeneca ist kein mRNA-Impfstoff. Da werden veränderte Affenviren genommen und mit der Stacheloberfläche des Corona-Virus versehen.
Das Problem bei AstraZeneca ist, dass bei der Herstellung die Zelllinien aus den Nieren eines abgetriebenen Kindes gewonnen wurden. Das ist die sogenannte HEK293-Zelllinie, die in den 1970er Jahren gewonnen wurde. Dieser Impfstoff hat also dieses ethische Problem.

Es gibt eine analoge Entscheidung jedes Jahr mit der Grippeimpfung. Es sollten zuerst die Gruppen mit einem hohen Risiko geimpft werden.
Meine Bedenken sind die, ob es wirklich möglich ist, mit einem so verkürzten Testverfahren die Risiken des Impfens ausreichend zu identifizieren und eine vernünftige Nutzen-Risiko-Abwägung zu machen. Wenn dann aber geimpft wird, würde ich in der ersten Phase die Risikogruppe impfen.

Was sagt die katholische Kirche?

Es gebe "in der Regel keine moralische Pflicht zur Impfung", heißt es im Schreiben der Glaubenskongregation zum Thema Impfen. Sie  müsse freiwillig erfolgen. Impfstoffe, die aus Zelllinien abgetriebener Kinder hergestellt worden sind, darf man verwenden, wenn es keine Alternativen dazu gibt. Dies stellt "keine auch nur indirekte Legitimierung von Abtreibung" dar.
Das Schreiben appelliert dringend an Forschung und Pharmaunternehmen, "ethisch akzeptable Impfstoffe zu entwickeln, die keine Gewissensprobleme aufwerfen können". Der derzeit in Deutschland angewendete Impfstoff von Biontech und Pfizer wurde nicht aus Stammlinien abgetriebener Kinder hergestellt. Gleiches gilt für den Impfstoff von der Firma Moderna, wenngleich im Vorfeld der Entwicklung des Impfstoffes von dieser Firma Zelllinien abgetriebener Kinder zum Einsatz kamen. Sanofi Pasteur ist weltweit einer der größten Impfhersteller und hat angekündigt, ebenfalls nur ethisch vertretbare Impfstoffe herzustellen.

Das Schreiben in englischer Sprache finden Sie hier

"Jedem Menschen ist von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod die Würde einer Person zuzuerkennen. Dieses Grundprinzip, das ein großes 'Ja' zum menschlichen Leben ausdrückt, muss im Mittelpunkt des ethischen Nachdenkens über die biomedizinische Forschung stehen", heißt es in der Einleitung der Instruktion "Dignitas Personae". In dieser Instruktion äußert sich die Glaubenskongregation zu einigen Fragen der Bioethik.

"Dignitas Personae" hier lesen

Die Päpstliche Akademie für das Leben hat am 31. Juli 2017 in Zusammenarbeit mit anderen italienischen Institutionen der Bischofskonferenz ein Dokument zur Impfstofffrage herausgegeben. Darin heißt es, dass das Schreiben aus dem Jahr 2007 unter dem Titel "Moralische Überlegungen zu Impfstoffen, die aus Zellen abgetriebener menschlicher Föten hergestellt wurden" bald überarbeitet und aktualisiert werden könnte. Der fortschreitende Trend zur Verringerung der Impfrate (in Italien 2015 85,3% statt der von der WHO empfohlenen von 95%) bewirkt immer weniger den Stopp der Viruszirkulation, besonders bei Masern. Dies ist aber das angestrebte Ziel, zumal unerwünschte Nebenwirkungen "sehr selten" seien. Derzeit verwendete Zelllinien seien "sehr weit von den ursprünglichen Abtreibungen entfernt".
Die Schlussfolgerung im Schreiben vom 31. Juli 2017 lautet: "Wir glauben daher, dass alle klinisch empfohlenen Impfungen mit guten Gewissen angewendet werden können und dass die Verwendung solcher Impfstoffe keine Zusammenarbeit mit freiwilligen Abtreibungen bedeutet." Die Formulierung erstaunt, denn die Zelllinien von abgetriebenen Föten, waren auch schon im Jahr 2007 weit von den ursprünglichen Abtreibungen entfernt. Die zeitliche Distanz ändert nichts daran, dass es ein schweres Unrecht ist, menschliches Leben zu töten, um an Zelllinien für Impfstoffe zu gelangen.

Titel: "Moralische Überlegungen zu Impfstoffen, für deren Produktion Zellen von abgetriebenen Föten verwendet werden"

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Die Päpstliche Akademie für das Leben hat am 31. Juli 2017 in Zusammenarbeit mit dem "Ufficio per la Pastorale della Salute" der italienischen Bischofskonferenz und der "Vereinigung italienischer katholischer Ärzte" ein Dokument zur italienischen Impfstofffrage herausgegeben.

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Prof. Dr. Paul Cullen ist Vorsitzender der "Ärzte für das Leben" und Facharzt für Innere Medizin und Laboratoriumsmedizin am "Medizinischen Labor Münster" (MVZ). Prof. Cullen hat sich in einer Standpunkt-Sendung bereits mit den ethischen Gesichtspunkten des Impfens auseinander gesetzt.

Impfen aus ethischer Sicht

In seiner ausführlichen und fundierten Stellungnahme "Impfen als Pflicht?" vom 27. Juni 2019 plädiert der Deutsche Ethikrat entschieden für wichtige Impfungen zum Schutz der Bevölkerung, spricht sich dabei aber gegen eine generelle Impfpflicht aus. Das Gremium empfiehlt eine Pflichtimpfung nur für bestimmte Berufsgruppen, etwa im Gesundheitswesen und im Bildungsbereich. Eine allgemeine staatliche Impfpflicht für alle Erwachsenen oder Kinder zur Bekämpfung der Masern sei hingegen "nicht gerechtfertigt". Außerdem plädiert der Deutsche Ethikrat dafür, dass Masern-Einzelimpfstoffe auf dem deutschen Markt angeboten werden.

Die Stellungnahme des deutschen Ethikrates mit dem Titel "Impfen als Pflicht?" als PDF Download

Impfstoffe gegen bakterielle Erkrankungen sind aus ethischer Sicht nicht problematisch. Für die Vermehrung von Bakterien sind Wasser, Salze, Zucker und Aminosäuren ausreichend. Für die Impfstoffherstellung gegen Viruserkrankungen werden Zellen benötigt, da sich Viren nur in lebenden Zellen vermehren. Diese Zellen stammen aus Hühnergewebe, Affennieren-Zellen, bebrüteten Hühnereiern, Hefezellen, aber auch aus menschlichem fetalem Gewebe. Konkret aus embryonale Stammzellen bzw. menschlichen Zelllinien von abgetriebenen Kindern.

In Deutschland bzw. Europa enthalten alle Impfstoffe gegen Virus-Infektionskrankheiten wie Hepatitis A, Röteln, Windpocken und der Tollwut-Impfstoff von Sanofi Aventis menschliche Zelllinien von abgetriebenen Kindern (Foeten; humane fetale Zellen). Das Problem ist, dass es gegen Masern in Europa keine Einzelimpfstoffe gibt. Es ist nur die MMR-Kobinationsimpfung gegen Mumps, Masern und Röteln. Der Kombinationsimpfstoff MMR (Mumps, Masern, Röteln) enthält ethisch vertretbare und ethisch unvertretbar hergestellte Impfstoffe.

Hintergrund:

Am 1. März 2020 ist in Deutschland das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Nach dem Masernschutzgesetz müssen Kinder und Mitarbeiter in Kitas, Kindergärten und Schulen, Personal in medizinischen Einrichtungen und Menschen in Gemeinschaftseinrichtungen gegen Masern geimpft sein.

Bis heute dienen zwei humane Zelllinien, die vom Gewebe abgetriebener Kinder stammen, zur Herstellung von Impfstoffen aus lebenden, abgeschwächten Viren, also Aktiv-Impfstoffen:

  • Die erste menschliche Zelllinie ist die WI-38 Linie (vom Wistar Institute der Universität von Pennsylvania). WI-38 wurde 1961 von Dr. Leonard Hayflick entwickelt, indem er einem abgetriebenen, etwa drei Monate alten weiblichen Foeten Lungenzellen entnahm. In einem Artikel im "American Journal of Diseases of Childhood" beantwortete Dr. Stanley Plotkin eine Frage nach der Herkunft dieser Zelllinie genauer: "Dieser Foetus wurde von Dr. Sven Gard speziell für diesen Zweck ausgesucht." WI-38 fand Verwendung bei der Herstellung des historischen Impfstoffs RA 27/3 gegen Röteln: Beim 27. abgetriebenen Baby, das wie die anderen sofort seziert wurde, fand man schließlich das Virus. Es wird als Virusstamm RA27/3 bezeichnet, wobei R für Röteln, A für Abort, 27 für 27ster Fötus und 3 für dritte Gewebeprobe steht. Der abtreibende Arzt arbeitete mit dem Wistar Institut zusammen, um die abgetriebenen Kinder zu sammeln und das Virus zu isolieren. Das Virus wurde anschließend in Lungenzellen (WI-38) eines anderen abgetriebenen, etwa drei Monate alten weiblichen Fötus gezüchtet. Der neue Rötelnimpfstoff wurde in Philadelphia entwickelt und an Waisenkindern getestet.
  • Die zweite menschliche Zelllinie, die zur Herstellung von Impfstoffen aus lebenden, abgeschwächten Viren, also Aktiv-Impfstoffen, verwendet wird, ist die MRC-5 Linie (vom Londoner Medical Research Council) mit ebenfalls fetalen menschlichen Lungenzellen. Sie stammen von einem 14 Wochen alten, männlichen Fötus, der aus "psychiatrischen Gründen" von einer 27-jährigen Frau in Großbritannien abgetrieben wurde. MRC-5 wurde 1966 von J. P. Jacobs hergestellt.

Eine Alternative zu den Zelllinien aus abgetriebenen Kindern könnte die Gewinnung von embryonalen Stammzellen aus Fruchtwasser während Fruchtwasseruntersuchungen sein. Man verwendet diese nicht, weil man den Aufwand scheut, sondern um die bestehenden Protokolle zur Impfstoffherstellung in fetalen Zelllinien auf aus Fruchtwasser gewonnenen embryonalen Zelllinien anzupassen.

Da es in der derzeitigen Situation in Deutschland keine anderen Alternativen gibt, ist es keine schlechte oder gar böse Entscheidung, die Kinder oder sich selbst impfen zu lassen. Die Masernimpfpflicht ist aber ein Ärgernis. Wir müssen überall auf den Missstand hinweisen, wo der Impfstoff herkommt und, dass es ethisch vertretbare Alternativen gibt.
Ein ethisch unbedenklicher Einzelimpfstoff gegen Masern ist in Japan verfügbar. Natürlich wäre es möglich, diesen in Deutschland einzuführen. Eine solche Lösung wird jedoch vom "Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel" ("Paul-Ehrlich-Institut") blockiert, da man neben den verfügbaren und gut erprobten Impfstoffe keine weiteren Impfstoffe zulassen möchte. Die Verantwortlichen verzichten damit außerdem auf den "Trittbrettfahrer"-Effekt des Kombinationsimpfstoffs verzichten. Seit langem fordern die "Ärzte für das Leben" eine ethische Möglichkeit zur Erfüllung des Masernimpfwunsches (und neuerdings Masernimpfpflicht). Es besteht die Hoffnung, dass mit wachsendem Bewusstsein ein Umdenken beim Paul-Ehrlich-Institut erreicht wird.

Hintergrund:
Bis April 2018 war in der EU der Masern-Einzelimpfstoff Rouvax® der Firma Sanofi zugelassen (in Deutschland unter dem Namen Masern Mérieux® auf dem Markt), dessen Produktion im Sommer 2017 eingestellt wurde; letzte Chargen auf dem Markt verfielen im April 2018. Seitdem ist in der EU kein Masern-Einzelimpfstoff mehr zugelassen.

Masern sind hoch ansteckend und können zu schwerwiegenden Folge-Erkrankungen führen. Kernanliegen ist es, eine Durchimpfungsrate gegen Masern von mindestens 95% zu erreichen, da die bisherigen Maßnahmen zur Steigerung der Impfquoten nicht dazu geführt haben, dass sich ausreichend Menschen in Deutschland impfen lassen. Ziel des Gesetzes ist, dass Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor Masern geschützt werden.
Gerade bei Kindern unter fünf Jahren und Erwachsenen können Masern zu schweren Komplikationen führen: Dazu gehören Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen und Durchfälle. In einem von 1.000 bis 2.000 Fällen kommt es zu einer Gehirnentzündung (Enzephalitis). Eine meist tödlich verlaufende Spätfolge der Masern ist die subakute sklerosierende Panenzephalitits (SSPE). Sie wird bei einem von 10.000 bis 100.000 Masernfällen beobachtet und tritt durchschnittlich etwa sieben Jahre nach einer akuten Maserninfektion auf. Kinder haben ein deutlich höheres Risiko an einer SSPE zu erkranken. Insgesamt sterben in Industrieländern etwa ein bis drei von 1.000 an Masern erkrankten Menschen.

Hier geht es zur Homepage der Bundesregierung zum Masernschutzgesetz
Hier finden Sie das Masernschutzgesetzt im Wortlaut

Das Gesetz ist am 1. März 2020 in Kraft getreten. Alle Menschen, die am 1. März 2020 bereits in den betroffenen Einrichtungen betreut werden oder tätig sind, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 vorlegen.

Den vollständigen Impfschutz nachweisen müssen alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung arbeiten oder dort betreut werden. Dazu gehören

  • Kitas,
  • Horte,
  • bestimmte Formen der Kindertagespflege,
  • Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden.

Den Nachweis erbringen müssen auch Personen, die bereits vier Wochen in einem Kinderheim betreut werden oder in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge untergebracht sind. Außerdem werden von dem Gesetz Personen erfasst, die in den genannten Einrichtungen und in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen tätig sind.

Für Kinder ab einem Jahr muss eine Masernschutzimpfung oder eine Masernimmunität nachwiesen werden. Für Kinder, die mindestens zwei Jahre alt sind, müssen mindestens zwei Masernschutzimpfungen oder (zum Beispiel durch eine bereits durch die 1. Masernschutzimpfung erworbene) ausreichende Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.
Die gesetzlichen Vorgaben orientieren sich an den Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission). Wer wegen einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, ist ausgenommen (§ 20 Absatz 8 Satz 4 IfSG).

Wer keinen Nachweis vorlegen kann, darf weder in den betroffenen Einrichtungen (Kita, Kindergarten, Schule, sonst. Einrichtungen) betreut, noch in diesen tätig werden. Ausgenommen sind Personen, die einer gesetzlichen Schul- oder Unterbringungspflicht unterliegen.
Für Kinder, die unter zwei Jahre alt sind, muss mindestens eine Masernschutzimpfung (oder eine Immunität gegen Masern) vorgelegt werden. Im Anschluss können die Kinder betreut werden. Kinder unter einem Jahr können ohne Nachweis aufgenommen werden.
Bei Personen, die bereits in den betroffenen Einrichtungen betreut werden oder tätig sind, und bei Personen in Kinderheimen und Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Flüchtlinge muss das Gesundheitsamt unverzüglich informiert werden und im Einzelfall entscheiden, ob Tätigkeits- oder Betretensverbote ausgesprochen werden.

Es liegt im Ermessen der zuständigen Behörde, ob sie ein Bußgeld verhängt. Die Leitung einer Einrichtung, die entgegen der gesetzlichen Verbote eine Person betreut oder beschäftigt oder im Falle einer Benachrichtigungspflicht die Gesundheitsämter nicht informiert, muss mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro rechnen. Das gilt auch für Personen, die den Nachweis trotz Anforderung des Gesundheitsamtes nicht innerhalb einer angemessenen Frist vorlegen. Das Bußgeld kann in der Regel nur einmal verhängt werden.

Neben oder alternativ zum Bußgeld kann auch ein Zwangsgeld in Betracht kommen. Insofern ist auch nach einer Bußgeldzahlung noch ein Druckmittel vorhanden.

Hören Sie das Interview hier:


Impfen Pro & Contra unter ethischen Gesichtspunkten

Prof. Dr. med Paul Cullen hat im Standpunkt vom 19. Juli 2020 über Pro & Contra einer Impfung aus medizinischer und ethischer Sicht gesprochen. Prof. Cullen ist Facharzt für Laboratoriumsmedizin und Innere Medizin und außerdem Vorsitzender der Ärzte für das Leben. Sendung anhören

Die Zusammenfassung von Fragen und Antworten der Sendung:

Der Landarzt Edward Jenner (1749-1823), ein Schüler des experimentierfreudigen Chirurgen John Hunter, beobachtete, dass Personen, die sich mit einem bestimmten Bläschenausschlag am Euter von Kühen ("Kuhpocken") infiziert hatten, niemals an Pocken erkrankten. Um einen kausalen Zusammenhang zu beweisen, nahm er 1796 folgendes entscheidende Experiment vor: Er impfte einen 8-jährigen, bisher von den Pocken verschont gebliebenen Knaben mit dem Pustelsekret einer an Kuhpocken erkrankten Magd, worauf dieser erkrankte. Sechs Wochen später verabreichte er dem Knaben Pockensekret, und erwartungsgemäß erkrankte der Knabe nicht.
Eine weitere Erfolgsgeschichte in dieser Hinsicht könnte die Masernimpfung werden: Es könnte sogar theoretisch gelingen, Masern ähnlich den Pocken beim Menschen komplett zu eliminieren.

  1. 1. Der Erreger darf sich nicht verändern,
  2. 2. die Erkrankung muss schwerwiegend sein,
  3. 3. der Erreger/die Erkrankung sollte nur beim Menschen vorkommen - dies ist bei Corona nicht der Fall,
        da das Virus immer wieder Unterschlupf bei Tieren findet und den Menschen reinfizieren wird, und
  4. 4. der Impfstoff muss beim Geimpften zur ausreichenden Immunität führen.
  • Am 1. März 2020 ist in Deutschland das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Nach dem Masernschutzgesetz müssen alle nach 1970 geborenen Personen, also Kinder und Mitarbeiter in Kitas, Kindergärten und Schulen, Personal in medizinischen Einrichtungen und Menschen in Gemeinschaftseinrichtungen, gegen Masern geimpft sein. Der Nachweis des vollständigen Impfschutzes muss bis zum 31. Juli 2021 erbracht werden.
  • Es gibt keinen Impfzwang, wohl aber eine Impfpflicht gegen Masern. So wird das Kind nicht zwangsweise etwa von einem Amtsarzt geimpft, aber Kinder ohne Antikörper gegen Masern (in der Regel durch Impfung) dürfen nicht eingeschult werden. Für die fehlende Impfung wird ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt, dazu ein Zwangsgeld von bis zu 100 Euro/ Tag, so lange das Kind nicht eingeschult wird.
  • Der Impfstoff gegen Masern wird auf ethische Weise hergestellt, das heißt nicht aus Zellen von abgetriebenen Kindern. Der Masern-Impfstoff ist in Deutschland aber nur in einem Dreifach- (MMR, Mumps/Masern/Röteln) oder Vierfachimpfstoff (MMR + Windpocken) enthalten.
  • Die Problematik dabei: Sowohl der Röteln-Impfstoff als auch der Windpocken-Impfstoff werden mit Hilfe von aus abgetriebenen Kindern gewonnenen Zelllinien hergestellt. Eltern, die ihre Kinder gegen Masern impfen lassen möchten, sind somit gezwungen, ihre Kinder mit dem ethisch nicht vertretbaren Drei- oder Vierfachimpfstoff (Mumps/ Masern/Röteln +/- Windpocken) impfen zu lassen.

Je jünger eine menschliche Zelle ist, desto besser kann sie sich vermehren. In den 1960er Jahren wurden diese jungen Zellen beispielsweise aus der Lunge eines abgetriebenen Kindes gewonnen, eingefroren, um daraus sogenannte "humane fetale Zelllinien" zu züchten. Da diese jungen Zelllinien so zahlreich und vermehrungsfreudig sind, können sie heute immer noch verwendet werden. Bei der Herstellung des Röteln-Impfstoffs wurde einen dieser humanen fetalen Zelllinien, gewonnen aus Kindern, die in den 1960er Jahren abgetrieben wurden, verwendet. Bei neuen Impfstoffen ist davon auszugehen, dass fetale Zelllinien jüngeren Datums verwendet werden.
Einer der Corona-Impfstoffe, der in der Entwicklung weit fortgeschritten ist, wird auch in einer dieser "jüngeren" fetalen Zelllinien gezüchtet. Eine Alternative zu solchen Zelllinien aus abgetriebenen Kindern könnte die Gewinnung von embryonalen Stammzellen aus Fruchtwasser während Fruchtwasseruntersuchungen sein. Man verwendet diese nicht, weil man den Aufwand scheut, sondern um bestehende Protokolle zur Impfstoffherstellung in fetalen Zelllinien auf aus Fruchtwasser gewonnenen embryonalen Zelllinien anzupassen.

Die Impfstoffe gegen Hepatitis A, Röteln, Windpocken und der Tollwut-Impfstoff von Sanofi Aventis werden mit Hilfe menschlicher fetaler Zelllinien hergestellt. Die übliche Grippeschutzimpfung ist ethisch unbedenklich, aber nicht besonders wirksam. Die Effektivität des Schutzes variiert von Jahr zu Jahr zwischen zehn und 30 Prozent (das heißt, von 100 geimpften Personen werden zwischen zehn und 30 von einer Infektion mit der saisonalen Grippe des betroffenen Jahres tatsächlich geschützt).

Viele Ärzte sind nicht darüber informiert, dass viele der häufigsten Impfstoffe mit Hilfe von aus abgetriebenen Kindern gewonnenen Zelllinien hergestellt werden. Es wäre deshalb wichtig, Ärzte darüber zu informieren.

Ein ethisch unbedenklicher Einzelimpfstoff gegen Masern ist in Japan verfügbar. Natürlich wäre es möglich, diesen in Deutschland einzuführen. Eine solche Lösung wird jedoch vom "Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel" ( dem "Paul-Ehrlich-Institut") blockiert, da man neben den verfügbaren und gut erprobten Impfstoffe keine weiteren Impfstoffe zulassen möchte. Auch möchte man nicht auf den "Trittbrettfahrer"-Effekt des Kombinationsimpfstoffs verzichten. Seit langem fordern die Ärzte für das Leben eine ethische Möglichkeit zur Erfüllung des Masernimpf-wunsches (und neuerdings Masernimpfpflicht). Bisher haben wir keinen Erfolg gehabt, aber mit wachsendem Bewusstsein der Problematik wird der Druck auf das "Paul-Ehrlich-Institut" zunehmen.

Warum gibt es Firmen, die sich auf die Herstellung bzw. Züchtung von humanen fetalen Zelllinien, das heißt, Zelllinien aus abgetriebenen Kindern, spezialisiert haben? Das bedeutet doch, dass man auf Abtreibungsärzte zugeht, um an das Material zu kommen. Wer übernimmt aus ethischer Sicht in der Verantwortung? Wir haben doch ein Embryonenschutzgesetz und ein Stammzellengesetz - warum greifen diese Gesetzte nicht?
Mit der Gewinnungvon embryonalen Stammzellen sieht es wie folgt aus:

  • Wir müssen davon ausgehen, dass heute Zelllinien aus abgetriebenen Kindern immer noch gewonnen werden. So hat 2015 der Journalist David Daleiden mit versteckter Kamera bewiesen, dass das Unternehmen "Planned Parenthood" in den USA Körperteile von abgetriebenen Kindern an Forschung und Industrie verkauft. Es gab dazu sogar "Kataloge" mit Preislisten. Embryonalen Zelllinien bürgen angeblich für die Qualität eines Impfstoffs. Der deutsche Abtreibungsdienstleister "Pro Familia" ist mit "Planned Parenthood" eng verwandt und historisch aus diesem hervorgegangen.
  • In den USA laufen diesbezüglich noch verschiedene Prozesse. Herr Daleiden wurde sogar wegen Verletzung von Datenschutznormen verurteilt. Dies zeigt den geringen Respekt vor menschlichem Leben, das wirtschaftlichen Interessen untergeordnet wird.

Grundsätzliches zu Impfungen:

  • Mit Impfungen muss sorgsam umgegangen werden, denn durch eine Impfung werden gesunde Patienten einem Risiko aussetzt. Die Impfung kann Nebenwirkungen auslösen, die schwerwiegend sein können, um eine theoretische Erkrankung, die in der Zukunft auftreten könnte, zu vermeiden.
  • Es gibt keine Impfung ohne Nebenwirkung. Es gibt keine Behandlung in der Medizin, kein Medikament ohne Nebenwirkungen. Jedes Medikament hat ein gutes und ein schlechtes Gesicht. Jeder Impfstoff kostet etwas an Nebenwirkungen. "Kosten" und Nutzen müssen immer gegeneinander aufgewogen werden.
  • Gerade bei Impfstoffen, die man gesunden Menschen verabreicht, ist die Beweislast besonders groß, dass der Nutzen die Kosten überwiegt. In Bezug auf den Corona-Impfstoff müssen die Verantwortlichen sich tatsächlich fragen, ob sie das Nutzen-Risiko-Verhältnis ausreichend geprüft haben.
  • Eine mögliche Nebenwirkung von Impfungen ist das so genannte ASIA-Syndrom (“Autoimmune Syndrome induced by Additives”).

Grundsätzliches zur Masernimpfung:

  • Man erhofft seitens des Gesundheitsministeriums, dass das Virus ausstirbt, wenn eine ausreichende Zahl an Patienten immun ist (Herdenimmunität). Problematisch dabei ist, Person A einem Risiko auszusetzen, um Person B, C und D zu schützen. Die Medizin geht vorsichtig mit solchen Maßnahmen um. Als Arzt bin ich meinem Patient gegenüber verpflichtet, nicht der Gesellschaft.
  • Die Zahl der Impfungen hat zugenommen. Nebenwirkungen werden in Deutschland nicht ausreichend erfasst. Die Impfstoffhersteller haften nicht für Impfschäden, sondern die Allgemeinheit.
  • Die Masernimpfpflicht ist ein Dammbruch. Auch gegen Corona war ursprünglich eine Impfpflicht vorgesehen, die dann aber zurückgenommen wurde. Impfung und juristische Zwangsmaßnahmen passen nicht zusammen.
  • Es ist unwahrscheinlich, dass die Masernimpfpflicht durch eine Verfassungsklage ausgehebelt wird.
  • Auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit wurde in der Begründung zum Gesetz ausführlich behandelt.

Alle bisherigen Impfstoffe enthalten den Erreger oder Teile des Erregers in abgeschwächter Form.
Bei einigen der sich in der Entwicklung oder Erprobung befindenden Covid-19-Impfstoffe gehen die Impfhersteller einen neuen Weg, der bisher nur aus der Veterinärmedizin bekannt ist (Lachs und Schwein): Es wird in diesen Fällen nicht das Virus selbst geimpft, sondern die Erbsubstanz des Virus. Jedes Virus hat entweder DNA oder RNA als Erbsubstanz; das Corona-Virus ist ein RNA-Virus. Es gibt in der Entwicklung mehrere Covid19-Impfstoffe auf mRNA-Basis und mindestens einen Impfstoff auf DNA-Basis. Diese Impfstoffe werden unter die Haut oder in den Muskel der Person gespritzt. Die Zellen des Geimpften beginnen, die Corona-mRNA oder DNA abzulesen Bestandteile des Corona-Virus zu entwickeln.
Daraufhin - so die Vorstellung - entsteht eine Immunreaktion gegen diese Virusbestandteile, die dann gegen eine spätere Infektion mit dem tatsächlichen Virus schützt. Dieses Verfahren ist bisher nie am Menschen ausreichend getestet worden. Geforscht wird an diesem Verfahren schon seit rund 20 Jahren. Vorteil aus Sicht des Herstellers: Der Impfstoff kann schneller und mit weniger Aufwand hergestellt werden. Dabei ist dieser Herstellungsschritt nur ein kleiner Teil der Impfstoffentwicklung. Auch gentechnologisch hergestellte Impfstoffe müssen - mindestens - so aufwendig geprüft werden wie konventionelle Impfstoffe. An der Prüfung eines Impfstoffes, die fünf bis acht Jahre dauert, lässt sich Zeit nicht einsparen, ohne das Risiko des Impfstoffs zu erhöhen. Dennoch möchte man in einigen Monaten diesen Prüfprozess vollziehen, und das bei einer neuen Impfstoffart, die nie bisher für die Verwendung bei Menschen zugelassen wurde.

Risiko: Auch wenn der Impfstoff wirksam ist, kann er mit Nebenwirkungen behaftet sein. Nach der Zulassung eines Impfstoffs werden dessen Nebenwirkungen nicht systematisch erfasst, sondern die Erfassung basiert auf einem freiwilligen - und deshalb lückenhaften - Meldesystem. Deshalb kann es lange dauern, bis schwere Nebenwirkungen erkannt werden. Diese Situation ist problematisch und müsste in der Öffentlichkeit breiter diskutiert werden. Beispiel: In der Schweinegrippe-"Epidemie" 2009/10 wurde ein Impfstoff, der "mit der heißen Nadel gestrickt" wurde, insbesondere in Skandinavien breitflächig verwendet. Es traten in einigen Fällen, insbesondere bei Kindern, schwerwiegende neurologische Komplikationen (Narkolepsie) auf.

Hier muss man vorsichtig sein. Zunächst einmal existiert dieses Risiko nicht bei den mRNA-Impfstoffen sondern nur bei dem DNA-Impfstoff. Auch geht es nicht um eine Manipulation der Keimbahn, also um eine Veränderung, die vererbbar wäre. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die DNA aus dem Impfstoff sich in die DNA der geimpften Person, etwa in einer Muskelzelle, integriert, sich einbaut sozusagen. Das Ergebnis einer solchen "Fehlintegration" von Impfstoff-DNA könnte etwa eine Krebsbildung sein. Bisher konnte sowas in der Forschung nicht beobachtet werden, wobei man sagen muss, dass es bisher keine Langzeitstudien an einer großen Zahl von Menschen gegeben hat. Auch stammen so gut wie alle bisherige Untersuchungen bzw. Veröffentlichungen aus den Laboratorien der Impfhersteller.

Da sagen Sie etwas Wahres. Unser Name ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Schlimm genug, dass es uns geben muss. Der Arzt muss versuchen zu heilen. Falls ihm das nicht gelingt, sollte er versuchen, das Leid des Patienten zu lindern. Kann der Arzt das Leid nicht lindern, sollte er dem Patienten beistehen. Es darf nie eine Interaktion zwischen Arzt und Patient geben, bei der das Ziel ist, dass hinterher der Patient tot ist.
Die hippokratische Tradition sollte Motor unseres Tuns sein. Sollte der hippokratische Eid verletzt werden, sind dies keine Ärzte mehr, sondern Techniker der Medizin. Dem Arzt muss es primär darum gehen, dem Patienten zu helfen, egal wie alt er ist oder ob er schon geboren ist.

Nein, es muss in die jeweilige Inhaltsliste nachgesehen werden, welche Stoffe der Impfstoff enthält. Die Zusammensetzung von Impfstoffen (drei Teile):

  1. 1. Teile des Organismus, des Virus, wogegen geimpft werden soll.
  2. 2. Wirkverstärker, die so genannten Adjuvantien (Hilfsstoffe) sind Aluminiumsalze (z.B. Aluminiumhydroxid). Sie erzeugen Irritation und versetzen das Immunsystem in Alarmbereitschaft, was eine Immunreaktion auslöst. Nicht jeder Impfstoff hat Adjuvantien.
  3. 3. Konservierungsmittel - oft Quecksilberverbindungen - können sehr schädlich sein; sie werden eingesetzt bei größeren Ampullen, die für mehrere Personen genutzt werden, damit es nicht zur Verunreinigung des Impfstoffes kommt. Nicht jeder Impfstoff hat Konservierungsmittel.
  4. 4. Reaktionen auf Impfungen bzw. die Inhaltstoffe kann es auf jeder der drei Bestandteilgruppen geben: Erstens: Reaktionen auf den Impfstoff selbst, zweitens: auf den Wirkverstärker (das Adjuvans) und/oder drittens: auf Thiomersal, das Natriumsalz einer organischen Quecksilberverbindung.

In der momentanen Situation, in der es in Deutschland keine andere Alternative für Eltern gibt, ist es keine schlechte oder gar böse Entscheidung, die Kinder impfen zu lassen. Die Masernimpfpflicht ist aber ein Ärgernis. Wir müssen überall auf den Missstand hinweisen, wo der Impfstoff herkommt und dass es ethisch vertretbare Alternativen gibt. Das Bewusstsein für das Risiko-Nutzen-Verhältnis in der Politik muss geschärft werden. Die Überwachung der Nebenwirkungen bei Impfstoffen muss verbessert werden - das heißt, die Nebenwirkungen von Impfstoffen müssen wesentlich systematischer erfasst werden, als es heute der Fall ist.

Das steht alles noch in den Sternen, denn die Wirksamkeit muss geprüft werden. Ein praktisches Problem für die Hersteller ist, dass die dritte und letzte Phase der klinischen Impfstofferprobung an zwischen 30.000 und 50.000 Testpersonen erfolgen muss. Von diesen Menschen erhält die Hälfte den Impfstoff, die andere Hälfte "Placebos", bestehend aus allen Komponenten des Impfproduktes ohne den eigentlichen Impfstoff. Beide Gruppen werden über einen Zeitraum von meist fünf bis sechs Jahren eine Infektion mit dem Zielerreger ausgesetzt um zu schauen, ob die Gruppe, die den aktiven Impfstoff bekommen hat, weniger oder zumindest mildere Infektionen bekommen.
Bei Covid-19 ist jedoch das Problem, dass es in Deutschland und vielen anderen Teilen der Welt zu wenig Infizierte gibt, um die Wirksamkeit des Impfstoffs ausreichend zu prüfen. Auch will man den üblichen Beobachtungszeitraum von mehreren Jahren auf wenige Monate verkürzen. Es muss deshalb wirklich abgewartet werden, ob ein sicherer und wirksamer Impfstoff unter diesen Umständen entwickelt werden kann. Es gibt von Seiten der Politik einen großen Druck auf die Impfstoffhersteller, einen Impfstoff zu entwickeln. Dahinter steckt das Ziel, einen großen Teil der Menschheit zu impfen - laut Bundeskanzlerin Merkel sogar die ganze Menschheit. Der wirtschaftlicher Anreiz, der erste mit einem wirksamen Impfstoff am Markt zu sein, ist somit immens hoch.

Der Programmdirektor:

Pfarrer Kocher am Mittag, 9. April 2022
Impfen - eine freie Entscheidung
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Pfarrer Kocher am Mittag, 27. Oktober 2020
Warum sprechen wir über dieses Thema?
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Pfarrer Kocher am Mittag, 30. Oktober 2020
Ethisch vertretbare Impfungen
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Pfarrer Kocher am Mittag, 3. November 2020
Warum gibt es ein Ethikproblem?
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Pfarrer Kocher am Mittag, 6. November 2020
Machen Sie sich selbst ein Bild!
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Pfarrer Kocher am Mittag, 7. November 2020
Was sagt der Deutsche Ethikrat zur Impfproblematik?
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