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Kritik an Expertenbericht über Paragraf 218

Interview des Tages - Der Expertenbericht übersieht die Nöte von ungewollt schwangeren Frauen, so Kristijan Aufiero, Gründer von 1000plus-Profemina.

Gestern hat die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ihren Bericht vorgestellt. Schon im Vorfeld war bekannt geworden, dass die Kommission Schwangerschaftsabbrüche legalisieren möchte und sich ebenso für eine Freigabe von Eizellspende und Leihmutterschaft ausspricht.

Wir haben nach der Vorstellung des Berichts mit Kristijan Aufiero gesprochen, dem Gründer und Geschäftsführer von 1000plus-Profemina, einer unabhängigen Beratungsstelle für schwangere Frauen in Konfliktsituationen.

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Kritik: Expertenbericht übersieht Nöte ungewollt schwangerer Frauen

Interview des Tages mit Moderatorin Nadja Neubauer und Kristijan Aufiero, Geschäftsführer der 1000plus-Profemina GmbH
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Bonn (KNA) Die Deutsche Bischofskonferenz hat die Empfehlungen der
Kommission zur Liberalisierung der bisherigen Abtreibungsregelung
scharf kritisiert. Statt dessen solle die bisherige Regelung
beibehalten werden, erklärte der Vorsitzende der katholischen
Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, am Montag in Bonn. Die
Empfehlungen beruhten auf der Annahme, dass ein
Schwangerschaftsabbruch das ungeborene Kind nicht in seiner
Menschenwürde verletze.

Ein vollwertes Lebensrecht erlange das Kind laut Ansicht der
Kommission erst mit der Geburt, kritisierte der Limburger Bischof.
Eine solche Relativierung der fundamentalen Würde jedes Menschen,
auch des ungeborenen Kindes, und eine Relativierung, Einschränkung
oder Abstufung des damit verbundenen Grundrechts auf Leben «halten
wir für falsch», betonte Bätzing. Zudem widerspreche die Kommission
damit zentralen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, so
Bätzing. Das Gericht gehe von einem vollwertigen Lebensschutz des
ungeborenen Kindes ab dem Zeitpunkt der Einnistung der befruchteten
Eizelle aus.

Auch die weiteren Empfehlungen - die Aufhebung des Verbots der
Eizellspende sowie die Zulassung der nicht-kommerziellen
Leihmutterschaft -, kritisiert die Bischofskonferenz. Die Praxis der
Leihmutterschaft verletzte die Würde der Frau und des Kindes. Auch
die Kommission selbst sehe das hohe Risiko, dass bei der Durchführung
einer Leihmutterschaft Rechte der beteiligten Personen verletzt
würden. Bätzing sagte, er bezweifele, dass von der Kommission
vorgeschlagene rechtliche Regelungen die grundsätzlichen Probleme
auflösen könnten.

Eine Abtreibung ist derzeit grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt
jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen
wird und sich die schwangere Frau zuvor beraten lässt. Zwischen
Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich
nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer
Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder
seelische Gesundheit der Schwangeren.

Die Kommission unterteilt die Schwangerschaft in drei Phasen: Demnach
empfiehlt das Gremium, die Abtreibung in der Frühphase, den ersten 12
Wochen, in jedem Fall straffrei zu stellen und als rechtmäßig zu
kennzeichnen. Es obliege dem Gesetzgeber, das mit einer
Beratungspflicht zu verbinden. In der mittleren Phase, bis zur 22.
Woche, könne der Gesetzgeber entscheiden, bis wann ein Abbruch
straffrei sein solle. Ab der 22. Woche sei der Abbruch rechtswidrig.
Bei medizinischer oder kriminologischer Indikation müsse es zudem
weiterhin Ausnahmen geben, auch in späteren Phasen der
Schwangerschaft.

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Berlin (KNA) Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat
zurückhaltend auf die Empfehlungen der von der Bundesregierung
eingesetzten Kommission zur Abtreibungsfrage reagiert. «Inwieweit es
möglich wäre, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des
Strafgesetzbuchs zu regeln, ist eine äußert anspruchsvolle
rechtliche, aber vor allem auch ethisch äußerst sensible und
bedeutsame Frage», sagte er am Montag in Berlin.

Der Minister äußerte sich bei der Übergabe des Abschlussberichts an
die Bundesregierung. Die Kommission hatte ihre Empfehlungen am
Montagmorgen vorgestellt. Darin schlägt sie unter anderem eine
Liberalisierung der derzeitigen Abtreibungsgesetzgebung vor.